Schneider begrüßt Klimagutachten

von Redaktion

Staaten sind nun rechtlich zum Umweltschutz verpflichtet

Demonstrantin vor dem Gerichtshof. © Selg/dpa

Berlin – Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erhofft sich von dem Klimagutachten des Internationalen Gerichtshofes (IGH) Rückenwind für den Kampf gegen die Erderwärmung. Das höchste UN-Gericht habe deutlich gemacht, dass Klimaschutz eine „Menschheitsaufgabe“ sei. Niemand dürfe sich aus der Verantwortung stehlen – „und schon gar nicht Länder mit einem hohen Pro-Kopf-Ausstoß an Klimagasen“.

Der IGH hatte am Mittwoch ein wegweisendes Rechtsgutachten zu den Klimaschutzpflichten der Staaten veröffentlicht. Darin betonte das Gericht in Den Haag die Verbindlichkeit bestehender Klimaverträge wie der UN-Klimarahmenkonvention oder des Pariser Klimaabkommens.

UN-Generalsekretär António Guterres sei nun klar, dass alle Staaten völkerrechtlich zum Klimaschutz verpflichtet seien. Das sei ein Sieg für „unseren Planeten“.

Seit Jahren gibt es eine Debatte darüber, ob besonders von der Klimakrise betroffene Länder – etwa die pazifischen Inselstaaten – einen Anspruch auf Entschädigung haben. Häufig leiden Menschen in jenen Ländern am stärksten unter den Folgen der Erderwärmung, die aufgrund ihrer geringen Treibhausgasemissionen kaum dazu beigetragen haben. Der IGH stellt nun fest, dass Versäumnisse beim Klimaschutz eine Verletzung des Völkerrechts darstellen können. Daraus könnten auch Ansprüche auf Entschädigungszahlungen folgen.

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