Bonn – Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche haben seit Anfang 2021 bis Ende Juni 2025 insgesamt 4504 Anträge bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen UKA eingereicht. Dazu zählen 2992 sogenannte Erst- und Folgeanträge, wie aus der aktuellen Statistik auf der Homepage der Kommission mit Stand von Dienstag hervorgeht. In 489 weiteren Fällen machten Betroffene neue Informationen geltend, in 1023 Fällen reichten sie Widerspruch ein.
Diese wiederholten Anträge „wirkten sich verlangsamend auf die Zahl der Erledigungen aus“, wie die Kommissionsvorsitzende Margarete Reske in dem jetzt vorgelegten Tätigkeitsbericht für 2024 bedauerte.
Bei der Bemessung der Leistungshöhe orientiert man sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern, und zwar an deren oberem Rand. Eine Höchstgrenze gibt es nicht. Eine neue Situation hatte sich 2023 durch ein Urteil des Landgerichts Köln ergeben. Damals sprachen die Richter einem Mann, der in seiner Zeit als Messdiener missbraucht wurde, ein Schmerzensgeld von 300 000 Euro zu.
Die UKA wies laut Jahresbericht seit Anfang 2021 bis Ende 2024 die Zahlung von fast 76, 65 Millionen Euro für Missbrauchsbetroffene an. In zwölf Prozent der Fälle lag die Summe über 50 000 Euro, in 31 Fällen über 250 000 Euro.