Berlin – Die geplante Versorgung neuer ukrainischer Flüchtlinge mit Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld bringt wohl praktisch keine Einsparungen für den Bund. Dies geht aus dem Referentenentwurf aus dem Haus von Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Der Entwurf soll den so genannten Rechtskreiswechsel umsetzen, den die schwarz-rote Koalition plant: Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, sollen Asylleistungen statt Bürgergeld bekommen. Der Satz für Alleinstehende liegt bei 441 Euro, während es im Bürgergeld 563 Euro sind. Auch die Gesundheitsleistungen sind nach dem Asylrecht beschränkt.
Trotzdem rechnet das Sozialministerium fast mit einem Nullsummenspiel: Für 2026 werden zwar für Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt bei Bund, Ländern und Kommunen rund 1,32 Milliarden Euro weniger Kosten angenommen. Die neuen Kosten für Asylleistungen werden aber mit 1,375 Milliarden Euro veranschlagt. Länder und Kommunen zahlen, sollen aber vom Bund entschädigt werden.
Seit 1. April kamen 21 000 Ukrainer nach Deutschland, für sie würde die neue Regel gelten. Zuletzt hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gefordert, nicht nur Neuankömmlinge, sondern alle Ukrainer mit Asylleistungen zu versorgen. Bas lehnt das ab.