Respekt vor diesem Rückzug: Frauke Brosius-Gersdorf, die viel Kritik, teils auch im Ton unangemessen, einstecken musste, beendet eine missliche Lage für sich – und für die schwarz-rote Koalition. Das öffnet den Weg für ein bis drei neue Namensvorschläge fürs Verfassungsgericht.
Ja, die Union muss da was aufarbeiten. Gegen diese Kandidatin zu sein, ist an sich nicht verwerflich. Sie hat sich mit einzelnen Positionen (nicht allen) politisch weit links exponiert. Es gibt keinen Zwang für die Abgeordneten von CDU und CSU, diese Juristin ans höchste deutsche Gericht zu wählen. Der Doppelfehler von Fraktionschef Jens Spahn und seinen Fachpolitikern war jedoch, die Brisanz der Personalie nicht rechtzeitig erkannt zu haben. Das Frühwarnsystem hat versagt. Spahn, von seinen Masken-Vorwürfen offenbar doch arg in Beschlag genommen, hoffte dann noch, seine Fraktion werde das Paket trotzdem folgsam abnicken. Irrtum; handwerklich und strategisch nicht gut.
Der Richter-Ärger hat der Koalition in der medialen Wirkung die Sommerwochen verhagelt. Stärker übrigens, als es in der Sache angemessen ist. Es gibt ja dann doch noch wichtigere Themen, größere Fragen weltweit als diese Karlsruher Personalie. Brosius-Gersdorfs Rückzug wäre der richtige Moment, um die ärgste Schnappatmung in der Berliner Blase einzustellen.CHRISTIAN.DEUTSCHLAENDER@OVB.NET