Staatstrojaner nur bei schweren Straftaten
Karlsruhe – Der Einsatz sogenannter Staatstrojaner durch Strafverfolger ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur bei schweren Straftaten zulässig. In ihrem Beschluss erklärten die Karlsruher Richter die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zur Aufklärung von Straftaten mi