Staatstrojaner nur bei schweren Straftaten

Karlsruhe – Der Einsatz sogenannter Staatstrojaner durch Strafverfolger ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur bei schweren Straftaten zulässig. In ihrem Beschluss erklärten die Karlsruher Richter die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zur Aufklärung von Straftaten mi

Freitag, 19. September 2025

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