Abtreibungsverbot: Arzt verliert gegen Krankenhaus

von Redaktion

Gericht bestätigt Anweisung der katholischen Kirche – Kläger erwägt nächste Instanz

Prof. Volz klagt gegen das Klinikum Lippstadt. © Thissen/dpa

Lippstadt – Es ist eine Niederlage für den Kläger, doch für Mediziner Joachim Volz ist „der letzte Satz noch nicht gesprochen“. Im Streit um ein Abtreibungsverbot ist der Chefarzt des Klinikums Lippstadt mit seiner Klage gegen den katholischen Träger gescheitert. Das Arbeitsgericht Hamm entschied am Freitag, dass seine Klage gegen eine Dienstanweisung des fusionierten „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ abgewiesen werde. Eine Begründung gab es zunächst nicht. Nur den einen Satz von Richter Klaus Griese: Der Arbeitgeber ist nach Auffassung des Gerichts „zu beiden Maßnahmen berechtigt“. Genaueres werde schriftlich erfolgen. In einer kurzen Pressemitteilung hieß es im Anschluss, dass Krankenhaus sei berechtigt gewesen, „im Rahmen des zustehenden Direktionsrechts diese Vorgaben zu machen“.

Gynäkologe Volz (67) hatte in seiner langjährigen Tätigkeit am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt in Einzelfällen medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das war ihm nach einer Fusion vom katholischen Träger seit Februar 2025 untersagt worden – auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme erlaubt, wenn „Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind“. Die Klinik-Dienstanweisung mit Abtreibungsverbot umfasst ebenfalls die Tätigkeit des Gynäkologen in seiner Bielefelder Privatpraxis. Auch hier wurde die Klage des Gynäkologen nun abgewiesen.

In der Verhandlung wies der Richter darauf hin, dass medizinisch indizierte Abbrüche im Klinikum nicht kategorisch verboten seien, sondern in Teilen auch weiterhin erlaubt. Eine Ausnahme bilde die Situation, „dass Leib und Leben der Mutter beziehungsweise des ungeborenen Kindes akut bedroht sind, und es keine medizinisch mögliche Alternative gibt, mit der das Leben des ungeborenen Kindes gerettet werden könnte.“

Der Chefarzt meint, das Verbot ignoriere das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und das Gesetz, das einen solchen Eingriff in bestimmten Fällen erlaube. Eine medizinisch indizierte Abtreibung – bei massiven Fehlbildungen des Fötus, nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren für Leben, körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren – ist erlaubt. Volz sagte, die neue Klinikleitung habe ihm selbst bei schwersten Schädigungen, etwa einem Ungeborenen ohne Schädeldecke, keinen Spielraum gelassen. Eine Frau müsse in schweren Notsituationen aber die Freiheit haben, selbst zu entscheiden. Dass er die nächste gerichtliche Instanz anstrebe, sei daher „fast sicher“. »KOMMENTAR

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