Ein Dilemma für alle Beteiligten

von Redaktion

Urteil gegen Abtreibungsverbot

Das Arbeitsgericht Hamm hat die Klage eines Chefarztes abgewiesen, der sich gegen das grundsätzliche Abtreibungsverbot durch den neuen katholischen Krankenhausträger wehrt. Nicht einmal bei ungeborenen Kindern, denen die Schädeldecke fehle, sei eine Abtreibung erlaubt, führt der Gynäkologe vor Gericht aus.

Doch der Richter bestätigt die Haltung des Trägers, der Schwangerschaftsabbrüche nur duldet, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist. Gericht, Kläger, Beklagte und die betroffenen Frauen befinden sich in diesen erschütternden Fällen in einem Dilemma. Da ist vor allem die werdende Mutter, die verkraften muss, dass ihr ungeborenes Kind schwer missgebildet ist. Von ihr zu verlangen, das Kind auszutragen, ist eine Zumutung. Dass ein Arzt der ihm anvertrauten Patientin medizinisch helfen will, ist nachvollziehbar. Auch die Haltung der Kirche, die Abtreibungen nur duldet, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, ist in sich stimmig – behindertes Leben ist nach ihrer Lehre nicht minderwertig. So stehen auch Juristen vor einer Güterabwägung in Fällen, die ethisch in schwierigste Konflikte führen.

Das Schicksal stürzt Menschen in Grenzsituationen, die unerträglich sind. Eine alle versöhnende Lösung ist da unmöglich. Es bleibt nur der Hinweis, dass es Kliniken anderer Träger gibt, die Abtreibungen in diesen Notlagen erlauben. In jedem Fall bleibt es eine Tragödie für alle. CLAUDIA.MOELLERS@OVB.NET

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