Bild aus 2022: Nach dem russischen Angriff flohen zunächst besonders viele Frauen und Kinder aus der Ukraine – bis heute hat Deutschland rund 1,23 Millionen Ukrainer aufgenommen. © dpa
Berlin – Zu hohe Sozialleistungen, zu wenig Anreiz zum Arbeiten: CDU und CSU kritisieren die Versorgung ukrainischer Flüchtlinge mit Bürgergeld. Laut der Bundesagentur für Arbeit gab es im April 2025 fast 700 000 ukrainische Leistungsberechtigte im Bürgergeld, rund 500 000 von ihnen galten als erwerbsfähig für mindestens drei Stunden am Tag. Der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende liegt bei 563 Euro im Monat, Unterkunft und Heizung kommen dazu. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will künftig nur noch die geringeren Asylbewerberleistungen gewähren. Wie läuft es in anderen Ländern?
In Polen ist die Beschäftigungsquote bei ukrainischen Flüchtlingen knapp doppelt so hoch wie in Deutschland. Rund 65 Prozent sind erwerbstätig. Insgesamt leben dort 993 000 ukrainische Bürger mit Schutzstatus. Sie haben Anspruch auf 180 Euro Kindergeld pro Kind. Für das zweite und jedes weitere Kind gibt es während der ersten zwei Jahre noch ein Betreuungsgeld von 117 Euro im Monat. Außerdem haben die Geflüchteten kostenlosen Zugang zum Bildungssystem und zur Gesundheitsversorgung. Damit sind sie polnischen Familien gleichgestellt. Bürgergeld für Erwachsene ohne Behinderungen, die keine Arbeit finden können oder wollen, gibt es in Polen grundsätzlich nicht.
Tschechien rühmt sich, gemessen an der Bevölkerungszahl von nicht ganz elf Millionen die meisten ukrainischen Flüchtlinge (rund 580 000) aufgenommen zu haben. Ähnlich wie in Deutschland ist die Unterstützung für Ukrainer mit Schutzstatus in Tschechien umfangreicher als jene für Asylbewerber. Sie lässt sich aber nicht einfach in Zahlen fassen, weil sie sich aus vielfältigen Leistungen zusammensetzt, auch Sachleistungen. Sozial- und Wohnbeihilfen werden unter Berücksichtigung eigener Einkommen und Vermögen berechnet und so gestaffelt, dass sie zur Arbeitsaufnahme motivieren. Ein Drittel der Ukrainer mit Schutzstatus sind der Nachrichtenagentur CTK zufolge Kinder und über 65-Jährige. Von den anderen hatten rund 60 Prozent eine Arbeit.
In Italien waren nach Eurostat-Daten im Juni 2025 mehr als 168 000 Menschen aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutzstatus. Sie haben wie italienische Bürger Zugang zur Gesundheitsversorgung, zum Arbeitsmarkt sowie zum Bildungssystem, Studium, zur Berufsausbildung und zu Praktika. Wer bei der Ankunft keine Unterkunft hat, kann in Hotels, religiösen Einrichtungen oder im dezentralen Aufnahmesystem wohnen. Wer privat lebt, erhielt bis April 2025 einen Unterhaltszuschuss von 300 Euro pro Erwachsenem und 150 Euro pro Minderjährigem – für höchstens drei Monate. Seit April wird kein Geld mehr ausgezahlt: Es gibt nur noch Sachleistungen in Form von Unterkunft.
Etwa 124 000 ukrainische Flüchtlinge leben in den Niederlanden, die meisten in staatlich finanzierten Unterkünften. Jedem Ukrainer steht das sogenannte „leefgeld“ zu – ein Beitrag zum Lebensunterhalt wie Essen und Kleidung. Im Schnitt bekommt ein Erwachsener im Monat 315 Euro. Die Menschen bekommen kein Geld für Essen, wenn sie in ihrer Unterkunft verpflegt werden. Sobald ein Ukrainer einer bezahlten Arbeit nachgeht, entfällt der Anspruch auf das „leefgeld“ für die gesamte Familie. Die Familie bekommt dann aber wie auch andere Bürger des Landes Kindergeld oder bei geringem Einkommen andere Beihilfen wie etwa Wohngeld. Zurzeit haben etwa 60 Prozent der Ukrainer eine bezahlte Arbeit.
Für Geflüchtete aus der Ukraine ist das ärmste EU-Land Bulgarien eher ein Transitland. Von fast 3,4 Millionen Ukrainern, die nach Kriegsbeginn 2022 in Bulgarien eingereist waren, leben dort aktuell rund 60 800 Menschen aus der Ukraine. Sie dürfen arbeiten und sich bei den Arbeitsämtern registrieren.
Rumänien knüpft Sozialleistungen für die Geflüchteten daran, ob sie arbeiten oder es zumindest versuchen. Einzelpersonen bekommen monatlich etwa 100 Euro, Familien dreimal so viel. Schon nach einem Monat ist Bedingung, dass Betroffene Arbeit oder Jobsuche nachweisen und ihre Kinder in Schulen anmelden.