Der mutmaßliche Attentäter vor Gericht. © Schiefer/epd
Düsseldorf/Solingen – Im Prozess um den mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff von Solingen mit drei Toten und mehreren Verletzten hat die Bundesanwaltschaft für den Angeklagten Issa al H. die Höchststrafe gefordert. Die Anklage beantragte gestern in ihrem Plädoyer vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf anschließende Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Eine frühzeitige Entlassung des aus Syrien stammenden Angeklagten nach einer möglichen Verurteilung zu lebenslanger Haftstrafe wäre dann nicht mehr möglich.
Die Täter habe aus islamistischer Absicht gehandelt und bei seiner Tat mit Tötungsabsicht wahllos auf die Besucher des Stadtfestes eingestochen, um als Kämpfer der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) eine möglichst große Zahl von Menschen zu töten, erklärte die Bundesanwaltschaft. Dabei sei der Angeklagte mit „erheblicher krimineller Energie“ sowie planvoll und konspirativ vorgegangen, sagte Staatsanwältin Antje Groenewald in ihrem Plädoyer. Zudem habe er die Tat vorab angekündigt.
Issa al H., der im Dezember 2022 als Flüchtling nach Deutschland kam, radikalisierte sich nach Groenewalds Worten bereits ab Dezember 2019 im Internet. Spätestens ab dem Sommer 2024 habe sich der Angeklagte dann weiter radikalisiert und sich entschlossen, „selbst am weltweiten Dschihad teilzunehmen“. Er habe die Tat „eigeninitiativ“ geplant und sich im Internet drei Kontaktpersonen gesucht, die ihn in seiner radikalislamischen Einstellung bestärkten und bei der Tat ideologisch unterstützten. Für den Angriff habe er sich ein Tranchiermesser besorgt und den späteren Tatort – den Fronhof in der Solinger Innenstadt – ausgekundschaftet.
Bei dem Messerangriff am 23. August 2024 stach der Angeklagte dann gezielt und zumeist von hinten kommend vor allem auf den Hals der Opfer ein. Die Angriffe erfolgten in knapp einer Minute und ohne dass sich die Opfer wehren konnten. Die Bundesanwaltschaft forderte für Issa al H. eine Verurteilung unter anderem wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und der Mitgliedschaft in der Terrororganisation IS. Während der Tat habe er mehrmals „Allahu Akbar“ (Gott ist groß) gerufen. Der 27-Jährige habe aus niedrigen Beweggründen und in Heimtücke auf die feiernden Menschen eingestochen, weil er als Anhänger des IS in ihnen „Repräsentanten der westlichen Gesellschaft“ gesehen habe.
An den feiernden Menschen wollte er laut Bundesanwaltschaft Vergeltung für militärische Aktionen westlicher Staaten üben. Issa al H. habe keine Reue gezeigt und sich von seinen Taten nicht distanziert, betonte die Staatsanwältin. Der Attentäter tötete laut Anklage beim „Festival der Vielfalt“ eine 56-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 56 und 67 Jahren. Acht Menschen wurden durch Messerstiche verletzt.MICHAEL BOSSE