Solingen: Auch Verteidiger für Höchststrafe

von Redaktion

Issa al H. vor Gericht © epd

Düsseldorf – Im Prozess um den Terroranschlag von Solingen haben sich die Verteidiger lediglich gegen das Verhängen der Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Ansonsten folgte sie der rechtlichen Würdigung der Bundesanwaltschaft. Diese und sämtliche Nebenklägeranwälte hatten die Höchststrafe für den islamistischen Messer-Attentäter beantragt: lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung. Das Urteil soll heute verkündet werden.

Sein Mandant Issa al H. habe Grenzen des Erträglichen überschritten, sagte Verteidiger Daniel Sprafke. Eine zufriedenstellende Erklärung der Hintergründe sei nicht gelungen. „Es ist unklar geblieben, was ihn dazu gebracht hat, dem Bösen zu huldigen.“ Bei der Messerattacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht schwer verletzt worden. Der Syrer hatte gezielt von hinten auf den Hals von Besuchern eingestochen. Er wurde einen Tag später gefasst. Der Anschlag hatte bundesweit eine Debatte über die Asylpolitik ausgelöst. In Nordrhein-Westfalen wurde in der Folge ein Sicherheitspaket mit dutzenden Maßnahmen beschlossen.

Der 27-Jährige muss sich seit Mai wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes und Mitgliedschaft in der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) verantworten. Die Verteidigung verwies auf die „unterdurchschnittliche Begabung“. Ein Psychiater attestierte dem Syrer einen Intelligenzquotienten von 71 – ein IQ von 69 oder niedriger gilt als geistige Behinderung.

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