Spahn: Fußfessel für manche Ausreisepflichtige

von Redaktion

München – Unions-Bundestagsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich für die Möglichkeit ausgesprochen, straffällig gewordenen ausreisepflichtigen Asylbewerbern eine elektronische Fußfessel anzulegen. „Wir dürfen nach dem Fall in Friedland nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, sagte Spahn der „Welt“.

Im niedersächsischen Friedland hatte am 11. August ein 31 Jahre alter Iraker eine 16-Jährige am Bahnhof gegen einen Zug gestoßen und so getötet. Gegen ihn lag seit März eine vollstreckbare Abschiebeanordnung nach Litauen vor. Muhammad A. war im August 2022 nach Deutschland eingereist. Zuvor hatte er aber bereits in Litauen, einem EU-Land, einen Asylantrag gestellt. Damit hätte er eigentlich dort bleiben müssen. Ein Gericht hatte einen Antrag auf Abschiebungshaft aber noch im Juli abgewiesen.

„Abschiebungshaftanträge werden zu häufig mit dem Verweis auf Schwierigkeiten in der Praxis abgelehnt. Elektronische Fußfesseln können dieses Problem lösen und das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken“, sagte Spahn.

Der Fall schlägt in Niedersachsen und darüber hinaus hohe Wellen. Deshalb hatte CDU-Landtagsfraktionschef Sebastian Lechner die Bundestagsfraktion aufgefordert, im Rahmen der Bundestags-Beratungen über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) „eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) zu schaffen“. Spahn stellt sich nun also hinter die Forderung.

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