Ein Flüchtlingslager in Agia bei Chania. Die Küstenwache teilt Wasser aus. © Giannis Angelakis/dpa
Athen – Die Unerwünschten kommen wieder. Ende vergangener Woche haben binnen drei Tagen mehr als 1000 Flüchtlinge und Migranten auf dem Seeweg aus Libyen Kreta oder die Kleininsel Gavdos südlich davon erreicht. Dies berichteten griechische Medien unter Berufung auf die Küstenwache. Seit Jahresbeginn sind offiziell 12 890 irreguläre Migranten aus Nordafrika auf Kreta gelandet – viermal mehr als im Vorjahreszeitraum.
Dabei hatte die Regierung in Athen unter dem konservativen Premier Kyriakos Mitsotakis aus ihrer Sicht zuletzt alles dafür getan, um die Zahlen zu senken. Zunächst verabschiedete das Parlament am 11. Juli eine Asylneuregelung. Demnach können Personen, die auf dem Seeweg aus Nordafrika Hellas erreichen, vorübergehend keine Asylanträge mehr stellen. „Diese Personen werden ohne Registrierung in das Land der Abreise oder der Herkunft zurückgeführt“, heißt es dort. Die Neuregelung gelte für drei Monate.
Initiiert hatte die auch national umstrittene Regel der neue Migrationsminister Thanos Plevris, ein Rechtsaußen in Reihen der konservativen Regierungspartei Nea Dimokratia (ND). Er sah sich schnell bestätigt, als die Zahl auf Kreta zunächst drastisch sank. Die lokale Warnung, der Rückgang liege nur am Wetter – die im Sommer starken „Meltemi“- Nordwinde –, schlug Plevris buchstäblich in den Wind.
Es folgte das nächste Migrationsgesetz vom 3. September. Erstmals wird ein „zwingender Grund“ für die Einreiseverweigerung bei einer „Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“ eingeführt. Ferner wird der illegale Aufenthalt unter Strafe gestellt. Gegen abgelehnte Asylbewerber ist eine Freiheitsstrafe von zwei bis fünf Jahren sowie eine Geldstrafe von mindestens 5000 Euro fällig. Nur wer freiwillig ausreist, erhält eine Aussetzung der Strafen.
Die illegale Wiedereinreise von Menschen auf einer Liste „unerwünschter Personen“ wird zudem mit Freiheitsstrafen von mindestens drei Jahren belegt, Geldstrafen von mindestens 10 000 Euro. Die Behörden dürfen zur Rückkehr verpflichteten Personen elektronische Fußfesseln anlegen. Wer ohne Einreiseerlaubnis ankommt, sieht sich künftig einer Verwaltungshaft von bis zu 24 Monaten ausgesetzt. Ferner wird der Begriff „Rückkehrland“ erweitert. Er umfasst fortan auch „sichere Drittländer“ sowie das erste Asylgewährungsland.
Plevris beschloss zuletzt unter dem Druck örtlicher Politiker, die Neuankömmlinge auf Kreta umgehend in geschlossene Einrichtungen für Migranten aufs Festland, unter anderem in die Nähe der Grenze zu Bulgarien, bringen zu lassen. Als Grund dafür gab Plevris an, dass Kreta unter dem Ansturm der Migranten „in die Knie geht“, wie er CNN Greece sagte.FERRY BATZOGLOU