Berlin – Im Streit um die Nutzung einer Berliner Immobilie durch die AfD als Bundesgeschäftsstelle ist bei einem Gerichtstermin am Freitag keine Einigung erzielt worden. Das Berliner Landgericht erklärte die Güteverhandlung zwischen Vertretern der Partei und des österreichischen Vermieters für gescheitert. Richter Burkhard Niebisch kündigte für Freitag kommender Woche eine Entscheidung darüber an, inwiefern die außerordentliche Kündigung rechtens war.
Die Partei mietet das Gebäude seit 2022 an. Im März 2025 kündigte der Besitzer des Gebäudes den Mietvertrag. Als die Partei den Auszug verweigerte, erhob er Klage. Als Grund führte er die Wahlparty der AfD nach der Bundestagswahl im Februar 2025 an, die im Innenhof stattgefunden hatte. Diese sei nicht genehmigt gewesen, ebenso wenig wie das Anstrahlen der Fassade in blauer Farbe samt AfD-Logo.
Außerdem habe der Kläger angeführt, dass mit der Partei Verhandlungen über einen Kauf des Gebäudes stattgefunden hätten, die aber gescheitert seien, sagte Niebisch. In dem Zusammenhang seien angeblich implizite Schmiergeldforderungen an den Besitzer des Gebäudes herangetragen worden. Die AfD bestreitet das.
Das Angebot der AfD, bis 30. Oktober 2026 auszuziehen und sechs Prozent mehr Miete zu bezahlen, bezeichnete der Vermieter als lächerlich. Niebisch erklärte die Güteverhandlung daraufhin für gescheitert.