23. September 2015: Der Bundestag muss bei bewaffneten Auslandseinsätzen der Bundeswehr grundsätzlich vorher zustimmen – auch bei humanitären Missionen. Das entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nur in Eilfällen ist demnach eine nachträgliche Befragung der Parlamentarier möglich.
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Dieser Artikel (ID: 2362731) ist am 23.09.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2).