Das Datum

23. September 2015: Der Bundestag muss bei bewaffneten Auslandseinsätzen der Bundeswehr grundsätzlich vorher zustimmen – auch bei humanitären Missionen. Das entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nur in Eilfällen ist demnach eine nachträgliche Befragung der Parlamentarier möglich.


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Samstag, 8. November 2025

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