Deutschland feiert Erfolg im Döner-Streit

von Redaktion

Brüssel – Der Streit um europaweit einheitliche Regeln für die Herstellung von Dönerfleisch ist nach mehr als drei Jahren vorerst beendet. Der Internationale Dönerverband zog nach Angaben einer Sprecherin der EU-Kommission seinen Antrag zurück, Döner auf die EU-Liste mit „garantiert traditionellen Spezialitäten“ aufzunehmen. Hätte sich der türkische Verband durchgesetzt, hätten Dönerspieße in der gesamten EU nach einheitlichen Regeln hergestellt werden müssen. In Deutschland hatten Gastronomie und Fleischproduzenten mit Unterstützung der Bundesregierung Einspruch eingelegt.

Ein zentraler Kritikpunkt war, dass die in der Bundesrepublik übliche Verwendung von Kalb- und Jungrindfleisch sowie von Putenfleisch illegal geworden wäre. Nach dem nun zurückgezogenen Antrag aus der Türkei hat Döner aus Fleisch von mindestens 16 Monate alten Rindern oder Keulen- und/oder Rückenfleisch von mindestens sechs Monate alten Schafen zu bestehen. Einzige Alternative wäre demnach Döner aus Hähnchenfleisch gewesen, der aus Hähnchenbrust und/oder Hähnchenschenkeln hergestellt werden müsste. Genau geregelt werden sollte zum Beispiel auch, welche Zutaten für die Marinade zulässig sind, wie dick die Fleischscheiben zu sein haben und wie lange mariniert werden muss.

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