AfD muss ihre Bundeszentrale 2026 räumen

von Redaktion

Der Eingang zum Gebäude, in dem die AfD noch sitzt. © AFP

Berlin – Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im kommenden Jahr räumen – deutlich früher als im Mietvertrag vereinbart. Gegen eine sofortige Räumung der Flächen im Bezirk Reinickendorf hat sich die Partei aber erfolgreich vor dem Landgericht Berlin gewehrt. Mit der Party nach der Bundestagswahl im Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei zwar Vertragsverletzungen begangen, erklärte Richter Burkhard Niebisch. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, da es zuvor keine Abmahnung gab. „Ein großer Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich“, sagte der AfD-Bundesvize Kay Gottschalk.

Nach dem Urteil muss die Partei den Großteil ihrer Räume zum 30. September 2026 räumen, den Rest bis Ende Dezember. Diese Fristen beruhen auf Sonderkündigungsrechten, die die AfD auch anerkannt hat. Der Kläger, ein österreichischer Investor, ließ zunächst offen, ob er das Urteil akzeptiert. Er muss nach dem Urteil die Kosten für das Verfahren zahlen. Er hatte bereits durchblicken lassen, dass es ihm vor allen Dingen um den Räumungstitel geht. Die AfD ist auf der Suche nach einer neuen repräsentativen Parteizentrale bis zu drei Kilometer vom Bundestag entfernt.

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