Der Hauptangeklagte Jian G. (r) im Gerichtssaal. © Kahnert/dpa
Dresden – Im Spionageprozess gegen einen früheren Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah hat das Oberlandesgericht Dresden den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es in seinem Urteil am Dienstag als erwiesen an, dass Jian G. für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und unter anderem chinesische Oppositionelle ausgespäht hatte. Die Mitangeklagte Yaqi X. erhielt ein Jahr und neun Monate auf Bewährung.
Das OLG sprach beide Angeklagte der geheimdienstlichen Agententätigkeit schuldig, Jian G. in besonders schwerem Fall. Dabei soll G. in seinem Job als Krahs Assistent im EU-Parlament jahrelang zur Informationsbeschaffung genutzt haben. Es stehe „außer Frage“, dass G. Geheimdienstmitarbeiter gewesen sei, sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats. Er habe mindestens seit 2007 Informationen gesammelt. Dies sei unter anderem durch abgehörte Gespräche sowie durch Beweismittel belegt, wie die von der Mitangeklagten auf Anforderung von G. übermittelten Informationen etwa zu Militärtransporten auf dem Flughafen Halle/Leipzig.
Ein weiterer Schwerpunkt von G.s Agententätigkeit war dem Urteil zufolge die Ausspähung chinesischer Oppositioneller in Deutschland, die er zu identifizieren versuchte. Auch habe er Informationen über führende AfD-Politiker gesammelt und dabei auf Interna aus Krahs Büro zurückgegriffen.
Nicht zuletzt nutzte der Angeklagte dem Gericht zufolge seine Tätigkeit in Brüssel, um hunderte teils als sensibel eingestufte Dokumente an einen chinesischen Geheimdienst zu übermitteln, etwa zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und China oder der kritischen Infrastruktur in Europa. Dazu habe er Daten auf elektronischen Medien gespeichert und später wieder gelöscht. Es sei für G. „ein Leichtes“ gewesen, die Dokumente über den Zugang in Krahs Büro im EU-Parlament abzugreifen, sagte Schlüter-Staats. Der Angeklagte habe „Informationen nicht nur gesammelt, sondern auch ausgewertet und aufbereitet“.
Die Komplizin X. hatte eingeräumt, G. ab 2023 Informationen über Flüge, Fracht und Passagiere des Flughafens Leipzig/Halle gegeben zu haben, wo sie im Logistikbereich arbeitete. Sie leitete demnach Informationen insbesondere zum Transport von Militärfahrzeugen, Truppen und Kampfdrohnen für die Bundeswehr und nach Israel an G. weiter.
Gegen Krah selbst ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Es geht demnach um den Vorwurf der Geldwäsche und der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament. Krah soll demnach Geld aus China angenommen haben. Er bestreitet die Vorwürfe. Vor gut drei Wochen hob der Bundestag deswegen Krahs Immunität auf und machte damit den Weg frei für weitreichende Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Verfahren. ANDREA HENTSCHEL