Klinik-Reform: Warken geht von Schließungen aus

von Redaktion

Berlin – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen an der Krankenhausreform beschlossen. Der Gesetzentwurf räumt den Ländern mehr Zeit zur Umsetzung der Reform ein. Die Neuregelung soll außerdem den befristeten Weiterbetrieb von kleinen Kliniken sichern, die von Schließung bedroht sind. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) machte aber klar, dass die Reform dennoch spürbare Auswirkungen für viele Menschen haben werde.

„Es wird weniger Krankenhäuser geben, Krankenhäuser werden zusammengelegt, Krankenhäuser schließen“, sagte Warken im Deutschlandfunk. „Es werden künftig die Kliniken am Netz bleiben, die auch wirtschaftlich arbeiten können.“ Die Reform solle gewährleisten, „dass wir eine gut erreichbare Grundversorgung haben“. Bestimmte Leistungen in kleineren Kliniken fielen aber weg, sodass man bei speziellen Eingriffen weitere Wege in Kauf nehmen müsse.

Durch die Gesetzesänderung bekommen die Länder mehr Zeit: Die Reform soll erst 2030 voll wirksam werden – ein Jahr später als ursprünglich geplant. Zudem soll es gerade für kleinere Kliniken mehr Ausnahmen bei den strengen Qualitäts- und Personalvorgaben gelten: Sie sollen weiter betrieben werden können, auch wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen. So sollen unpopuläre Klinikschließungen auf dem Land verhindert werden. Diese Ausnahmen, über die die Länder entscheiden, sind aber auf drei Jahre beschränkt.

Eine Änderung gibt es auch beim Transformationsfonds, mit dem der Umbau der Krankenhauslandschaft finanziert werden soll. Bislang sollte dieser 50 Milliarden Euro schwere Topf je zur Hälfte von den Ländern und den Gesetzlichen Krankenkassen gefüllt werden. Den Anteil der Kassen will jetzt der Bund übernehmen und aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bezahlen – damit kommen die Steuerzahler und nicht die GKV-Versicherten für die Kosten auf. Zudem übernimmt der Bund in den ersten vier Jahren jährlich eine Milliarde Euro zur Entlastung der Länder.

Die ursprüngliche Reform ihres Amtsvorgängers Karl Lauterbach von der SPD habe an verschiedenen Stellen „den Praxischeck bisher nicht bestanden“, erklärte Warken. Den Krankenhäusern werde nun genügend Zeit gelassen, „die neuen Qualitätsvorgaben auch umzusetzen“.

Die Gesetzlichen Krankenkassen bewerteten die Reform kritisch. Stefanie Stoff-Ahnis, Vize-Vorstandschefin des GKV-Spitzenverbandes, bemängelte den großen Einfluss der Länder auf die Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser bei den Qualitätsstandards: „Die Behandlungsqualität darf doch nicht davon abhängen, in welchem Bundesland jemand ins Krankenhaus kommt, genau das droht nun.“ Die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, sprach von einer „Aufweichung wichtiger Qualitätsvorgaben für die Kliniken“.

Mit der Reform reagiert die Regierung auf die Probleme im Krankenhaussektor. Viele Kliniken sind in den roten Zahlen, die Behandlungsqualität lässt oft zu wünschen übrig, es mangelt an Ärzten und Pflegepersonal. Kernstück der Reform ist eine stärkere medizinische Spezialisierung. Vor allem die kleineren Kliniken sollen sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Dazu müssen sie ein bestimmtes Qualitätsniveau sowie ausreichend Personal nachweisen, sofern die Länder ihnen nicht Ausnahmen gewähren.

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