München – Vorstöße der AfD im Landtag haben die Eigenart, dass anschließende Diskussionen bisweilen in recht abwegige Richtungen ausufern. So führte der AfD-Antrag zur Aufhebung des Bayerischen Beauftragtengesetzes am Mittwoch irgendwann mitten hinein in den Nahost-Konflikt.
Dabei ist das Ursprungs-Thema an sich kein abseitiges, nicht mal ein neues. 3,7 Millionen Euro kosten dem Antrag zufolge die Beauftragten der Staatsregierung den Steuerzahler im Jahr – vor allem für Personal, eingerechnet sind zudem monatlich 2000 Euro Amtsentschädigung für jeden der acht Aufgabenträger für die Bereiche Integration, Ehrenamt, Bürokratieabbau, Antisemitismus, Patienten/Pflege, Aussiedler/Vertriebene. Zudem gibt es einen Bürger- und einen Behindertenbeauftragten (als Einziger kein Politiker). Sie sollen die Staatsregierung beraten, im Austausch nach außen stehen und ressortübergreifend Verbesserungen anregen.
In Zeiten steigenden Konsolidierungsdrucks, der auch in Bayerns Haushaltsverhandlungen spürbar ist, ist die Frage erlaubt, ob sich das gemessen am Aufwand in jedem Fall lohnt – diesmal kommt sie von der AfD. Aber eben nicht nur: Auch die Grünen sehen grundsätzlich Spielraum, an dieser Stelle ein bisschen abzuspecken und umzuschichten – wenngleich sie gerade den Antisemitismus-Beauftragten (seit 2018 ist das Ludwig Spaenle) für unbedingt nötig halten. SPD-Redner Horst Arnold warnte zwar davor, „mit dem Rasenmäher ranzugehen“, erinnerte aber auch daran, dass die Freien Wähler als Oppositionskraft sogar mit Verfassungsklage gedroht hatten – und heute selbst zwei Beauftragte stellen.
Eine davon, Gabi Schmidt, ergriff im Landtag das Wort. Sie betonte wie ihr CSU-Vorredner Karl Straub den Wert der Beauftragten und sprach – anders als Straub – obendrein von einer „Neiddiskussion“. Zudem merkte sie an, dass die Aufwandsentschädigung voll versteuert werden müsse.HOR