Endlich beginnt nach über drei Jahren Ermittlungen der Prozess zum Zugunglück Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen, bei dem fünf Menschen starben. Es ist ein riesiges Verfahren mit Gutachten und Dutzenden Zeugen. Aber dass der Unfall vor einem Gericht zur Gänze aufgearbeitet werden kann, ist eher unwahrscheinlich.
Nach Lage der Dinge trifft die beiden Angeklagten allenfalls eine Teilschuld. Weitere DB-Verantwortliche sitzen nicht auf der Anklagebank, obwohl die Bahn in einem eigenen Gutachten bemerkenswerterweise auf interne Schlampereien hingewiesen hat, die weit über den Verantwortungsbereich der beiden Bahn-Bediensteten hinausreichen. Denkt man das weiter, dann müsste letztlich das vor 2022 tätige Bahn-Management bis hin zum Vorstand vor Gericht erscheinen. Und weil sie es versäumten, die Bahn mit den nötigen Mitteln für die Sanierung ihrer Infrastruktur auszustatten, auch die damaligen Verkehrspolitiker. Das Ausmaß der Versäumnisse ist riesig – bis heute und beileibe nicht nur in Garmisch-Partenkirchen. Fahrgäste wissen es.
Allgemeine Schlamperei und Untätigkeit aber so zu definieren, dass sie als enger gefasste Verantwortung wirklich justiziabel ist, dürfte schwer sein. Das ist nachvollziehbar, aber unbefriedigend. So wird der Prozess von einem unguten Gefühl begleitet werden – dem Gefühl, dass hier nur „Bauernopfer“ (so die Lokführergewerkschaft GDL schon 2022) auf der Anklagebank sitzen.DIRK.WALTER@OVB.NET