Selbstbestimmung mit Verantwortung

von Redaktion

Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht

Aufatmen bei den kirchlichen Arbeitgebern: Das Bundesverfassungsgericht hat deren Rechte gestärkt. Sie dürfen bei Stellenbesetzungen eine Kirchenmitgliedschaft von Bewerbern verlangen. Die Frage war, ob die Tatsache, dass eine Bewerberin für eine Referentenstelle in der Diakonie nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurde, eine Diskriminierung darstellt. In früheren Instanzen war der Klägerin eine Entschädigung zugesprochen worden.

Das Urteil jetzt schafft Klarheit: Dass bei bestimmten Aufgaben etwa in Seelsorge oder Bildung, bei denen explizit das christliche Profil gefordert ist, die Kirchen eine Kirchenzugehörigkeit voraussetzen können. Gott sei Dank hat sich in vielen anderen beruflichen Aufgaben innerhalb der Kirchen inzwischen durchgesetzt, dass dort eine Mitgliedschaft nicht gefordert wird. Für eine Hausmeister-Tätigkeit, für eine Pflegekraft oder einen Fahrer wird das nicht mehr verlangt.

Es muss im Einzelfall gesehen werden, welche Aufgaben ein christliches Profil erfordern. Damit müssen die evangelische wie die katholische Kirche verantwortlich umgehen. Andererseits ist es verständlich, wenn die Institutionen Wert darauf legen, dass in höheren Positionen Mitglieder der Kirche tätig sind. Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit und der Identifikation. Wer sich auf eine solche Stelle bewirbt, muss das wissen. Jetzt gibt es dazu die Rechtssicherheit.

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