In Deutschland gibt es schon seit 2019 kein Wirtschaftswachstum. Wir sind Schlusslicht hinter den USA, Italien, Frankreich und England. Die können alle ein deutliches Wachstum vorweisen. Schlimmer noch, hierzulande ist auch die Arbeitsproduktivität zurückgegangen. Immer mehr wachstumshemmende Vorschriften und Beschränkungen des Leistungswettbewerbes sind der Grund dafür. Der sowieso schon viel zu große Staatsapparat saugt die knappen Arbeitskräfte auf. Und man weiß ja, dass Arbeit im öffentlichen Bereich, auch wenn sie mit viel gutem Willen Einzelner angegangen wird, niemals so produktiv sein kann, wie es in der privaten Wirtschaft der Fall ist.
Die schon im Wahlkampf versprochenen Reformen kommen – wenn überhaupt – in der Weise, dass Berge ewiger Diskussionen kreißen und allenfalls ein Reform-Mäuslein zur Welt bringen. Jüngstes Beispiel ist das Bürgergeld, wo man sich nur auf Mini-Sanktionen bei den Empfängern einigen konnte, die bei der Behörde gar nicht erscheinen, oder die Jobangebote wiederholt verweigern. Speziell im unbezahlbar gewordenen Rentensystem bleibt es bis 2031 dabei, dass die Renten an die Höhe der Löhne und Gehälter gekoppelt bleiben.
Das wird teuer, denn entgegen aller Versprechungen wird von dieser Regierung munter weitergestrickt an lohntreibenden staatlichen Vorschriften. Beispiel ist das Tariftreue-Gesetz, das die staatlichen Kosten bei der Auftragsvergabe erhöhen wird. Neuestes Beispiel ist der gesetzliche Mindestlohn. Bis Anfang 2027 soll er steigen auf 14,60 Euro pro Stunde. Diese Anhebung um fast 14 Prozent ist die größte Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohnes mit 8,50 Euro im Jahre 2015.
Sozialministerin Bärbel Bas feiert diese Entwicklung – und das ist leicht. Denn wer würde nicht allen, die arbeiten, ein möglichst hohes Einkommen gönnen?
Die Wahrheit aber bleibt, dass unser Wirtschaftsleben nicht so etwas sein kann wie der Wunschzettel eines Kindes an den Weihnachtsmann. Die Wahrheit ist auch, dass ein hoher Mindestlohn Menschen aus dem Wirtschaftsleben ausgrenzt und zu Bürgergeld-Empfängern macht. Die Schwarzarbeit blüht jetzt schon – trotz aller drakonischen Strafversuche, die der Staat dagegen unternimmt. Im Dienstleistungsbereich, in der Gastronomie, im Einzelhandel und auch in der Zustellung von gedruckten Medien verschwinden ganze Wirtschaftsbereiche, auch wenn diese Vernichtung von Arbeitsplätzen oft als Angstgeschrei betroffener Arbeitgeber mit kaltem Herzen weggeredet wird.
Die Wahrheit ist ebenso, dass in Deutschland mit seiner immer schon vorhandenen Regulierungsdichte ein Mindestlohn niemals hätte eingeführt werden dürfen. Denn es gab eine vernünftige Mindestlohn-Regelung, die aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch durch die Arbeitsgerichte entwickelt worden war: Nach Paragraph 138 BGB war es sittenwidrig und damit nichtig, wenn der Lohn in einem Arbeitsvertrag in einem auffälligen Missverhältnis zur Arbeitsleistung stand. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes hatte dazu eine sehr praktikable und vernünftige Regel entwickelt. Danach war ein Lohn sittenwidrig und damit verboten, wenn er mehr als ein Drittel unter dem üblichen Tariflohn oder dem branchenüblichen Niveau lag. Ein betroffener Arbeitgeber musste dann den üblichen Lohn nachzahlen!
Das war sozial, ganz ohne Mindestlohngesetz.
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