KOMMENTAR

Ärzte sollten freier entscheiden

von Redaktion

Triage: Erfolg für Mediziner-Klagen

Wer entscheidet, welcher Patient in einer Pandemie-Lage bevorzugt behandelt wird? Unter dem Eindruck der Corona-Tragödie hatte der Gesetzgeber Triage-Regeln erlassen, die Ärzten insbesondere verbieten, die Versorgung eines Patienten mit einer geringeren Überlebenschance abzubrechen, um einen aussichtsreicheren Patienten zu versorgen.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung nun verworfen: Sie sei nicht mit der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit der Mediziner vereinbar. Sicher: Das Gesetz war im guten Willen erlassen worden, dass im Ernstfall alte und behinderte Patienten nicht diskriminiert werden. Unerträglich ist der Gedanke, dass Menschen nicht behandelt werden, weil sie älter oder behindert sind. Das ruft Erinnerungen an die menschenverachtende Selektion in dunkelsten Zeiten hervor. Und doch kann der Staat die Ärzte nicht komplett in solche Grenzen zwingen. Sie müssen im Einzelfall und angesichts der Lage in ihrer Verantwortung entscheiden, auf welchem Weg sie die meisten Patienten retten können. Das gehört zum Ethos der Ärzte, dieses Vertrauen gebührt ihnen. Gerade in Krisen.CLAUDIA.MOELLERS@OVB.NET

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