Augsburg: Kritik an Studie zu Missbrauch

von Redaktion

Der Kommissionsvorsitzende Hubert Paul übergibt Bischof Meier die Studie. © kna

Augsburg – An der Studie zum Sexuellen Missbrauch im Bistum Augsburg gibt es wachsende Kritik. Wie berichtet war die Studie am 30. Oktober veröffentlicht worden.

IInzwischen gibt es allerdings Kritik an der Zusammensetzung der „Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Augsburg“. Drei der acht Mitglieder wiesen eine große Nähe zur Kirche auf: eine Hauptabteilungsleiterin der Bistumsverwaltung, ein früherer Diözesanoberrechtsrat und eine ehemalige Chefärztin einer Klinik, die von der Katholischen Jugendfürsorge getragen wird. „Dieser Vorwurf geht sachlich völlig ins Leere“, erklärte dazu die Bischöfliche Pressestelle unserer Zeitung. In den Kriterien der Bischofskonferenz stehe ausdrücklich, dass in einer Kommission „weniger als 50 Prozent der Mitglieder dem Kreis der Beschäftigten der katholischen Kirche angehören (dürfen)“. Das sei vollumfänglich erfüllt worden.

Nun brachte aber die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) einen Fall ans Licht, der nicht in die Studie Eingang fand. Demnach sei ein Mann von zwei Priestern in verantwortlichen Ämtern missbraucht und vom Sekretär des Bischofs an die homosexuelle Szene der Stadt vermittelt worden. Ein Weihbischof soll ihm mit dem Tode bedroht haben, sollte er die Untaten öffentlich machen. „FAZ“ und „Augsburger Allgemeine“ berichten, das Bistum zahle dem Mann seit 2011 eine monatliche Leibrente von 3500 Euro. Das Bistum bestätigte die Zahlung der Leibrente, die aus den Mitteln des Bischöflichen Stuhls stamme – und damit nicht aus Kirchensteuermitteln. Man zahle das Geld „in Anerkennung des Leids“. Der amtierende Bischof Bertram Meier habe davon erst beim Amtsantritt 2020 erfahren. Er habe es prüfen lassen: die Zusage habe jeder Nachfolger einzuhalten. Die „Augsburger Allgemeine“ zitiert Bischof Meier mit den Worten: Einer inhaltlichen Bewertung enthalte er sich.

In der Studie tauche der Fall nicht auf, weil der Betroffene zum Tatzeitpunkt volljährig gewesen sei, betonte die Pressestelle. Die Kommission untersuche nur Fälle von sexuellem Missbrauch Minderjähriger. „Es gab konsequenterweise keinen Sachgrund für eine Berücksichtigung in deren kürzlich vorgelegten Studie.“

Wissenschaftler kritisieren an der Studie, dass sie sich nur auf den Datensatz der 2018 von der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlichten MHG-Studie berufe. Die Erfahrungen der Betroffenen seien nicht untersucht und ausgewertet worden. Dazu die Pressestelle: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission habe in völlig autonomer Entscheidung den Gegenstand und die Methodik ihrer Studie gewählt. Das Bistum sei in keiner Weise einbezogen gewesen.CM

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