Wer hat heute frei – und wer nicht?

von Redaktion

München – Ein offizieller Feiertag ist der Buß- und Bettag seit drei Jahrzehnten nicht mehr. Aber ein ganz normaler Arbeitstag auch nicht. Der Tag schafft für viele Familien ein Betreuungsproblem, Lehrer sehen sich Vorurteilen ausgesetzt. Und die evangelische Kirche? Betont, wie wichtig dieser Tag auch heute noch ist.

Buß- und Bettag – worum geht‘s eigentlich?

Der Buß- und Bettag ist für evangelische Christen ein Tag der Besinnung und Neuorientierung im Leben, heißt es bei der bayerischen Landeskirche. „Der Gedenktag dient dem Nachdenken über individuelle und gesellschaftliche Irrtümer wie beispielsweise Fremdenhass, Umweltzerstörung und die Ausgrenzung von Armen und Obdachlosen.“ In diesem Jahr steht er unter dem Motto: „Ich bin da, wenn du mich brauchst.“ Die Gottesdienst-Angebote würden gut angenommen, heißt es: Das zeige, „dass der Bußtag im Leben vieler Menschen nach wie vor tief verwurzelt ist“.

Warum ist der Buß- und Bettag kein gesetzlicher Feiertag mehr?

Bis 1994 war der Tag, der immer auf den Mittwoch vor dem Totensonntag fällt, gesetzlicher Feiertag. Dann wurde er zugunsten der Finanzierung der Pflegeversicherung aufgegeben.

Wie ist der Tag in Bayern geregelt?

Im Freistaat wurde für den Buß- und Bettag ein kompliziertes Konstrukt für die Schulen geschaffen: Schüler haben keinen Unterricht. Das stellt viele Familien vor die Herausforderung, eine Betreuung zu organisieren. Nicht jeder kann freinehmen, nicht überall gibt es Betreuungsangebote. Der Tag ist staatlich geschützt. Das heißt: Evangelische Arbeitnehmer haben das Recht, auch in der Arbeitszeit einen Gottesdienst zu besuchen. „Bei Lehrkräften besteht aber die Besonderheit, dass sie wegen der Aufrechterhaltung des Unterrichts nicht problemlos einen Tag freinehmen können. Sie würden damit gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern ungleich behandelt. Um dies zu vermeiden, entfällt der Unterricht an den Schulen“, heißt es vom Kultusministerium.

Kein Unterricht, aber trotzdem Arbeit für die Lehrerschaft?

Unterrichtsfrei, aber nicht dienstfrei – das gilt für Bayerns Lehrer am Buß- und Bettag. Es gebe Fortbildungen oder Konferenzen, betont Simone Fleischmann, Chefin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands. Doch das weiß längst nicht jeder in der Bevölkerung. Fleischmann sieht jedes Jahr eine gewisse „Neid-Diskussion“, weil viele davon ausgehen, dass die Lehrkräfte frei hätten an dem Tag. Was nicht stimme: „Wir bilden uns weiter.“

Gibt es Ideen?

Der Bayerische Elternverband schlägt vor, den unterrichtsfreien Buß- und Bettag abzuschaffen – und dafür den Freitag nach Christi Himmelfahrt freizugeben. So hätten Familien ein langes Wochenende. Doch der Vorsitzende Martin Löwe gibt zu, das so eine Umsetzung alles andere als „trivial“ sei. Forderungen aus der evangelischen Kirche, den Buß- und Bettag wieder zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen, waren zuletzt nicht zu hören.

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