Berlin – Ukrainische Flüchtlinge, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen künftig bei Bedürftigkeit kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern geringere Leistungen so wie Asylbewerber. Das Bundeskabinett gab grünes Licht für den Entwurf eines Leistungsrechtsanpassungsgesetzes, den Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) entsprechend dem schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgelegt hatte.
Die Leistungen sollen also unter denen der bereits vorher eingereisten ukrainischen Geflüchteten liegen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt zum Beispiel der Satz für Alleinstehende 441 Euro im Monat, im Bürgergeld 563 Euro. „Sie werden damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern und anderen Gründen als Geflüchtete zu uns kommen“, so das Arbeitsministerium.
Im Oktober lebten rund 1,26 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland, ein Jahr zuvor 1,18 Millionen. Rund 700 000 Ukrainer hatten zuletzt Anspruch auf Bürgergeld, darunter rund 200 000 Kinder. 6,3 Milliarden Euro wurden an sie 2024 ausgezahlt. Rund 242 000 Geflüchtete aus der Ukraine waren laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im vierten Quartal 2024 in Arbeit.
Laut Gesetzentwurf werden die staatlichen Ausgaben durch die Änderungen nicht sinken, sondern leicht steigen. Ressortchefin Bas ist von dem Vorhaben insgesamt nicht überzeugt. „Ich bedaure den Rechtskreiswechsel“, sagte sie vor einer Woche im Bundestag. Das Gesetz kann nun im Parlament beraten werden. Auch die Zustimmung des Bundesrats ist nötig.