Nach Protesten: EU verschiebt Wald-Verordnung

von Redaktion

Brüssel/Straßburg – Das EU-Parlament hat dafür gestimmt, die Umsetzung des Gesetzes für entwaldungsfreie Lieferketten zum zweiten Mal zu verschieben und in Teilen abzuschwächen. Wie das Parlament am Mittwoch in Straßburg mitteilte, stimmten 402 Abgeordnete dafür, 250 dagegen. Die sogenannte Entwaldungsverordnung soll verhindern, dass für Produkte wie Kaffee, Kakao und Soja Wälder abgeholzt werden. Entwaldung trägt erheblich zur globalen Klimakrise, zum Verlust der biologischen Vielfalt und zu Gefährdungen der Lebensräume indigener Gemeinschaften bei. Nach der Abstimmung vom Mittwoch soll die Verordnung erst Ende 2026 in Kraft treten. Eine Überprüfung ist vorab für April kommenden Jahres geplant. Außerdem sollen die Anforderungen für die Rückverfolgbarkeit von Produkten gelockert werden.

„Die Verschiebung gibt Unternehmen und ihren Zulieferern die notwendige Zeit, um sich seriös auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und sie verlässlich umzusetzen“, erklärte der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Auch die CDU-Abgeordnete Christine Schneider lobte die Entscheidung: „Wir wollen mit der Entwaldungsverordnung die von Abholzung bedrohten Wälder schützen, aber gleichzeitig dort, wo keine Gefahr für Entwaldung besteht, keine unnötigen Auflagen schaffen.“ So sollen etwa Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher von den Regeln ausgenommen werden, was der Medienverband der freien Presse (MVFP) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrüßten. Mit dieser Abstimmung setzt das Parlament ein wichtiges Zeichen für die Pressefreiheit sowie für die Medien- und kulturelle Vielfalt in Europa. „Das heutige Votum ist ein starkes und notwendiges Signal“, erklären die Verlegerorganisationen. „Das Parlament hat anerkannt, dass fertige Printprodukte weder Treiber von Entwaldung sind noch in den Anwendungsbereich einer Regulierung gehören, die sicherstellen soll, dass Rohstoffe nicht zur globalen Entwaldung beitragen.“

Der Hintergrund: Da Holz und Papier vollständig im Geltungsbereich der EUDR bleiben und zukünftig EUDR-konform produziert und gehandelt werden, bleibt das Schutzniveau der Verordnung hoch. Gleichzeitig verhindert die Ausnahme für Druckerzeugnisse gravierende Fehlwirkungen: Ohne sie wären Verlage mit erheblichen, teils unlösbaren bürokratischen Anforderungen konfrontiert gewesen, die weder dem Umweltschutz dienen noch praktikabel umsetzbar sind. Die Verbände fordern die EU-Kommission und den Rat auf, die Ausnahme im Rahmen der Trilogverhandlungen zu bestätigen. „Die Abstimmung zeigt eindeutig: Der Schutz der Wälder und der Schutz der Presse schließen sich nicht aus“, betonen die Verbände. „Wir appellieren daher an Kommission und Rat, diese Entscheidung zu bestätigen und die Ausnahme endgültig festzuschreiben.“

Die Verordnung war im Mai 2023 verabschiedet worden und hätte ursprünglich bereits gelten sollen. Im vergangenen Jahr wurde die Umsetzung dann verschoben, auf den 30. Dezember 2025 für große und den 30. Juni 2026 für kleine Unternehmen. Im Oktober schlug die EU-Kommission dann eine weitere Verschiebung vor.

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