Alzheimer: Enttäuschung im Medikament-Test

von Redaktion

Gedächtnistraining im Altenheim: Eine Bewohnerin spielt auf einer Pflegestation „Memory“. © Sven Hoppe/dpa

Berlin/Köln – Ein umfassender Report sieht keinen Beweis für einen Zusatznutzen des Alzheimer-Medikaments Lecanemab in Deutschland. Allerdings wird die Berechnungsgrundlage der Analyse kritisiert. Die EU-Kommission hatte Lecanemab (Handelsname Leqembi) im April für die Therapie der Alzheimerkrankheit im Frühstadium zugelassen, seit 1. September ist es in Deutschland auf dem Markt.

Das unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Köln kommt in einer aktuellen Bewertung zu dem Schluss: Ein Zusatznutzen von Lecanemab gegenüber dem bisherigen Therapiestandard in Deutschland sei nicht belegt. Das gelte sowohl für Patienten mit einer leichten kognitiven Störung als auch für diejenigen mit einer leichten Demenz – das sind Patienten, die bereits in ihren Alltagsaktivitäten eingeschränkt sind.

Im Fall von kognitiven Störungen verglich das IQWiG Menschen, die Lecanemab bekamen, mit solchen, die nur beobachtet wurden. Bei Patienten mit leichter Demenz verglichen die Experten die Wirkung von Lecanemab mit der von älteren in Deutschland genutzten Mitteln. Diese Acetylcholinesterase-Hemmer greifen nicht in ursächliche Alzheimer-Prozesse im Gehirn ein, sondern behandeln nur die Symptome. Insgesamt hatte das IQWiG in seiner Analyse daher wesentlich weniger Patienten als die EU-Zulassungsstudie, die mehr Patientengruppen umfasste.

Er schätze das IQWiG sehr, sehe den aktuellen Report aber sehr kritisch, sagte der Neurologe Jörg Schulz von der Uniklinik der RWTH Aachen. So hatte das Institut ein anderes Berechnungsverfahren als die EU-Zulassungsstudie verwendet, um den Nutzen zu ermitteln, das Schulz als nicht geeignet für diesen Fall ansieht. Er kritisierte zudem Aspekte der Gruppeneinteilung. „Unsere Bewertung stützt sich auf bislang unveröffentlichte Daten, die der Hersteller in seinem Dossier vorlegen musste“, sagte Daniela Preukschat vom IQWiG-Ressort Arzneimittelbewertung. „Die Daten lassen allerdings noch einige Fragen offen, da weitere relevante Informationen im Dossier fehlten.“

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bis zu sechs Monate nach Markteintritt den Herstellerpreis für das Medikament. Ab Markteintritt läuft ein Nutzungsbewertungsverfahren, bei dem der nun bekannte IQWiG-Report eine bedeutende Rolle spielt.DPA

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