Berlin – Wer im Einbürgerungsverfahren täuscht oder unvollständige Angaben macht, soll künftig zehn Jahren lang nicht deutscher Staatsbürger werden können. Das sieht eine Änderung des Gesetzentwurfs zur Einstufung sicherer Herkunftsländer per Verordnung vor, die der Innenausschuss des Bundestags beschlossen hat. Union, SPD und AfD stimmten für das Vorhaben in der modifizierten Fassung, Grüne und Linke dagegen.
Damit reagiert die schwarz-rote Koalition auf Ermittlungen wegen des Handels mit gefälschten Sprachzertifikaten in mehreren Bundesländern.
In dem Entwurf, über den im Plenum am Freitag beraten und abgestimmt werden soll, heißt es nun, die Sperre solle für zehn Jahren gelten, wenn die Einbürgerung unanfechtbar zurückgenommen worden ist oder die zuständige Behörde im Einbürgerungsverfahren festgestellt hat, dass ein Antragsteller „arglistig getäuscht, gedroht oder bestochen hat“. Die Sperre solle auch gelten, wenn ein Ausländer vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung gemacht hat. Im modifizierten Gesetzentwurf heißt es, die Sperre „dient dazu, dem geltenden Recht Nachdruck zu verleihen und eine Begünstigung von Rechtsverstößen nachdrücklich zu vermeiden“.
Die Grünen-Politikerin Filiz Polat findet diesen aus ihrer Sicht sehr weitreichenden Beschluss nicht angemessen. Er komme zu kurzfristig. Außerdem seien erhebliche Zweifel angebracht, ob eine zehnjährige Sperrfrist dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Grundgesetzes entspreche.
Noch eine Änderung ist geplant. Wem Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam droht, soll künftig keinen Anspruch mehr auf einen staatlich finanzierten Anwalt haben.