Für Berufspendler soll es mehr Geld geben. © Lukas Barth/dpa
Berlin – Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Das hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Doch ob die Maßnahmen wirklich so kommen, ist noch offen: Den Ländern entgingen dadurch Steuereinnahmen, sie fordern deshalb eine Kompensation vom Bund – bisher vergeblich. Im Bundesrat könnte es Mitte Dezember spannend werden. Die Länder könnten den Vermittlungsausschuss anrufen, um noch einmal nachzuverhandeln.
Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig sollen schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent gelten. Nach Rechnung des Finanzministeriums könnten so bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und Fünf-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten angesetzt werden. Bei 20 Kilometern kämen sogar 352 Euro zusammen. Wer nur fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen müsse, habe ein Plus von 88 Euro – sofern er mit seinen Werbungskosten den Pauschalbetrag von aktuell 1230 Euro überschreitet.
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll derweil von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Neben Restaurants und Cafés profitieren davon laut Finanzministerium auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Ziel ist eine wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Ob es zu Preissenkungen in Restaurants kommen wird, ist offen.
Auch die Steuerpauschale für Übungsleiter soll von 3000 auf 3300 Euro angehoben werden, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. Das betrifft zum Beispiel Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger. Auch Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen sollen steuerfrei gestellt werden. Außerdem sollen Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten absetzen können.THERESA MÜNCH