Neugründung von AfD-Jugend: Justiz ermittelt

von Redaktion

Gießen – Äußerungen aus einer Rede während des Gründungstreffens der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland haben die Gießener Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Mit Blick auf die Aussagen, die der schleswig-holsteinische AfD-Jungpolitiker Kevin Dorow in seiner Bewerbungsrede für den Vorstand getätigt hatte, erklärte ein Sprecher der Behörde: „Der Vorfall ist der Staatsanwaltschaft bekannt.“

Derzeit werde dieser unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Strafbarkeit gemäß Paragraf 86a Strafgesetzbuch geprüft, sagte der Sprecher. In dem Paragrafen geht es um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der vorgesehene Strafrahmen sei eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Bei der Veranstaltung hatte Dorow, der in das Führungsgremium der AfD-Nachwuchsorganisation gewählt wurde, dazu aufgerufen, sich weder vom sogenannten Vorfeld noch „von denjenigen, die außerhalb der etablierten Parteistrukturen für dieselben Ziele kämpfen wie wir“, zu distanzieren. Man müsse das Gegenteil tun und das sogenannte Overton-Fenster verschieben – gemeint ist damit eine Verschiebung des Sagbaren. „Wie es Björn Höcke vor wenigen Monaten rezitiert hat, Jugend muss durch Jugend geführt werden, und dieses Prinzip muss unser Leitstern sein“, sagte Dorow mit Blick auf den Thüringer AfD-Vorsitzenden.

„Jugend wird durch Jugend geführt“ galt als Prinzip der sogenannten Bündischen Jugend in der Weimarer Zeit und später auch der Hitlerjugend.

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