Riester-Rente: BGH kippt Kürzungsklausel

von Redaktion

Karlsruhe – Rentenkürzung – und kein Weg zurück? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Regelung in fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen für unwirksam erklärt, mit der eine Versicherung sich einseitig das Recht zum nachträglichen Herabsetzen des Rentenfaktors eingeräumt hatte. Das Urteil könnte auch für Verträge anderer Anbieter Folgen haben und wird als wegweisend bewertet.

In dem konkreten Fall war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung vor Gericht gezogen. Die umstrittene Klausel sah vor, dass die Allianz die Rente kürzen kann, wenn aufgrund von vorher nicht absehbaren Umständen die Lebenserwartung der Versicherten stark steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen nicht nur vorübergehend stark sinkt.

Derweil betonte Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) gestern vor der Deutschen Rentenversicherung in Berlin, dass heutige Arbeitnehmer später eine auskömmliche Rente erhalten werden. Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente werde mit dem vergangene Woche im Bundestag beschlossenen Rentenpaket dauerhaft um einen Prozentpunkt höher liegen als ohne Gesetz, so Bas. „Davon haben auch die Jüngeren etwas.“ Das Rentenniveau bemisst die Höhe der Renten am Verhältnis zu den Einkommen in Deutschland.

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