CDU-Mann bestreitet Hilfe für Aserbaidschan

von Redaktion

Schwerwiegender Verdacht: Axel Fischer. © Kneffel/dpa

München – Im zweiten Münchner Prozess um den Kauf von Abgeordneten-Stimmen durch Aserbaidschan hat der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer die gegen ihn erhobenen Korruptionsvorwürfe zurückgewiesen. Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt und sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor dem Oberlandesgericht verantworten muss, sagte: „Ich bin unschuldig.“ Er habe keinerlei finanzielle oder sonstige Zuwendungen für proaserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe immer frei abgestimmt und nie seine Stimme „verkauft“.

Der Generalstaatsanwaltschaft München und den ermittelnden Beamten warf Fischer „unhaltbare Arbeitshypothesen“ und künstlich zusammengereimte Narrative vor. Es sei völlig einseitig und nicht objektiv ermittelt worden.

Aserbaidschan soll sich jahrelang – und das erfolgreich – bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Fischer – von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv – soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er laut Generalstaatsanwaltschaft über die Jahre hinweg einige zehntausend Euro in bar erhalten haben.

In der Anklage haben die Ermittler mehrere Bargeldannahmen zusammengetragen, die sie Fischer zum Vorwurf machen, unter anderem 20 000 Euro im Januar 2016. Diesen Fall wies Fischer auch zurück – und stellte in den Raum, bei einem Dokument, auf dem die Anklage ihren Vorwurf mit gründet, könnte es sich auch um eine „manipulierte Datei“ handeln.

Bargeldeinzahlungen auf seine Konten erklärte er damit, es habe sich etwa um Geschenke der Großeltern oder den Erlös aus einem Autoverkauf gehandelt. Und zeitliche Zusammenhänge mit Treffen mit aserbaidschanischen Vertretern seien zufällig.

Den Ermittlern warf der Ex-Bundestagsabgeordnete Unkenntnis über parlamentarische und politische Abläufe, mangelnden Sachverstand und Ignoranz vor. Es sei für ihn unerträglich, wenn die Generalstaatsanwaltschaft aus dem Nichts heraus behaupte, er habe bei Abstimmungen auf Anweisung gehandelt oder auf rechtswidrige Art und Weise Berichte weitergeleitet habe.

Fischers Anwalt, Heiko Hofstätter, hatte schon zu Beginn des Verfahrens kritisiert, die Anklage sei völlig unzureichend, sie werde zusammenfallen wie ein Kartenhaus. Es habe keinen Auftrag, keine Weisungen oder Vereinbarung gegeben, dass Fischer im Sinne Aserbaidschans tätig werden soll. Derartige Behauptungen seien falsch. „Es handelt sich schlicht um Fake News.“

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