Grundsicherung kann kommen

von Redaktion

Klären noch letzte Details: Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Kanzler Friedrich Merz (CDU). © Kappeler/dpa

Berlin – Gerade noch hatte Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) die SPD vor einer Aufweichung der Reform gewarnt, kurz darauf verkündete Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) die Einigung. Nach nur drei Jahren soll das Bürgergeld einer neuen Grundsicherung weichen. Was die Bundesregierung konkret plant: Das ändert sich: Die Grundsicherung soll „treffsicherer und gerechter“ werden als das Bürgergeld. Mitwirkungspflichten sollen stärker eingefordert werden: Wer zwei Termine beim Arbeitsamt ohne wichtigen Grund schwänzt, bekommt künftig 30 Prozent weniger Geld. Beim dritten Mal wird es ganz gestrichen, die Miete geht direkt an den Vermieter.

Bis zuletzt rang die Koalition darum, ob Betroffene vor der Streichung noch eine persönliche Anhörung beim Amt bekommen sollen: Der Gesetzentwurf von SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas sah genau das vor, die Union stemmte sich dagegen. Wie genau die Einigung in diesem Punkt aussieht, war bis gestern noch unklar. Kann es die Falschen treffen? Wer mit den Jobcentern zusammenarbeitet oder Termine gut begründet absagt, muss nicht mit Kürzungen rechnen, betont Bas. Bei Kindern und Jugendlichen wird ohnehin nicht gekürzt. Mit der Anhörung vor der Komplettstreichung wollte Bas sicherstellen, dass Betroffene – etwa psychisch Kranke und Menschen mit Behörden-Angst – nicht allein wegen einer Erkrankung Termine versäumen. Die Union argumentierte, die ohnehin vereinbarte Härtefallprüfung reiche in solchen Fällen aus. Als „Totalverweigerer“ gelten weniger als ein Prozent der Empfänger. Die Verschärfungen zielen auf sie ab.

Wer bekommt Bürgergeld? Alle Erwerbsfähigen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können. Das sind derzeit etwa 5,5 Millionen Menschen, davon sind rund 800 000 „Aufstocker“, deren Gehalt unter dem Bürgergeld-Niveau liegt. Wer den Job verliert, erhält ein Jahr lang Arbeitslosen-, dann Bürgergeld. Der Ausländeranteil liegt bei knapp 48 Prozent.

Wie viel Geld gibt es? Alleinstehende oder Alleinerziehende bekommen 563 Euro, Menschen in einer Partnerschaft 506 Euro und Minderjährige zwischen 357 und 451 Euro plus 20 Euro Sofortzuschlag. Miete inklusive Neben- und Heizkosten werden übernommen. Die Sätze sind seit Januar 2024 stabil, nachdem sie zuvor innerhalb eines Jahres um rund zwölf Prozent gestiegen waren.

Was kostet das? Zuletzt immer mehr. Die Ausgaben lagen 2024 bei einem Rekordwert von 51,7 Milliarden Euro. Darunter entfielen auf die Zahlung der Regelsätze 29,2 Milliarden Euro, auf Miet- und Heizkosten 12,4 Milliarden Euro und auf Arbeitsintegration 3,7 Milliarden Euro. 6,5 Milliarden Euro waren Verwaltungskosten. Für 2025 wird mit ähnlichen Höhen gerechnet. Die Reform allein wird laut Bas‘ Ministerium kein Geld einsparen. Die Koalition hofft aber, mehr Menschen in Arbeit zu bringen. 100 000 Bürgergeldempfänger weniger sollen 850 Millionen Euro einsparen.

Und das Ersparte? Im ersten Jahr im Bezug bleiben aktuell Vermögen bis 40 000 Euro plus 15 000 Euro für Partner unberührt. Danach werden die Mietkosten geprüft, gegebenenfalls müssen Empfänger umziehen oder Mieten teils selbst zahlen. Autos, selbst bewohnte Immobilien und die Altersvorsorge werden nicht angerechnet. Die Reform sieht die Abschaffung der Karenzzeit vor. Vermögen würden ab Tag eins im Bürgergeld angerechnet.

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