Flensburg/Schlüttsiel – Fast zwei Jahre nach einer umstrittenen Protestaktion am Fähranleger Schlüttsiel gegen den damaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat das Amtsgericht Husum Strafbefehle unter anderem wegen Nötigung gegen fünf Männer und eine Frau erlassen. Die Beschuldigten haben die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. In diesem Falle wird eine Hauptverhandlung anberaumt. Zudem wiesen Staatsanwälte darauf hin, dass bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte.
Die Beschuldigten sind nach Angaben eines Gerichtssprechers zwischen 33 und 60 Jahren alt. Gegen fünf hatte die Staatsanwaltschaft Flensburg am 3. Dezember Strafbefehle wegen gemeinschaftlicher Nötigung beantragt, wie die Anklagebehörde nun mitteilte. Es sei die Verhängung von Geldstrafen zwischen 25 und 40 Tagessätzen in einer Höhe zwischen 80 und 120 Euro beantragt worden.
Gegen einen Mann, der am Durchbrechen der Polizeikette beteiligt gewesen sein soll, ist der Erlass eines Strafbefehls mit der Rechtsfolge einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, beantragt worden. Bewährungsauflage zudem: 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Der 37-Jährige soll über die Nötigung hinaus am Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch beteiligt gewesen sein.
Habeck war am 4. Januar 2024 auf der Rückkehr von einer Privatreise von Hallig Hooge, als Landwirte ihn am Verlassen einer Fähre hinderten. Aus Sicherheitsgründen legte das Schiff wieder ab und fuhr zurück nach Hooge. Habeck konnte erst mehrere Stunden später nachts in Schlüttsiel an Land. Hintergrund der Proteste waren geplante Streichungen von Agrar-Subventionen.