Wo mehr Mieterschutz gilt

von Redaktion

Oberammergau ist einer der Orte, der neu in die Mietpreisbremse einrückt. © Imago/michael Nguyen

München – MiSchuV, Anlage Ö zu Paragraf 1, das klingt sehr kompliziert. Und ist es auch. Doch hinter den Gesetzen, Verordnungen und Anlagen verbirgt sich eine für jeden Bürger, ob er zahlt oder bekommt, wichtige Frage: Wie hoch darf die Miete sein? Seit Dienstagnachmittag ist klar, dass die Miethöhe in zahlreichen weiteren Orten moderat, aber spürbar gedeckelt wird. Für 285 der 2056 bayerischen Gemeinden, das sind numerisch 14 Prozent, gilt dann die Mietpreisbremse.

In den großen Städten, im Süden München, Rosenheim, Ingolstadt, verändert sich nichts, die Bremse gilt unvermindert; ebenso im Landkreis München. Das geht aus einer Auflistung hervor, die das Justizministerium veröffentlicht hat. Also darf weiterhin die Miete bei neuen Verträgen in Bestandsbauten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das heißt: Neubauten oder bestehende Mietverträge etwa mit Indexmieten sind hier nicht reguliert. Mieterhöhungen entsprechend der Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen nicht zu einer Mietensteigerung von mehr als 15 Prozent innerhalb von drei Jahren führen. Und: Bei einer Aufteilung eines Hauses in Eigentumswohnungen sind die Mieter künftig zehn statt drei Jahre vor einer Eigenbedarfskündigung geschützt.


Die neue Gebietskulisse: Im Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen kommen Bad Heilbrunn, Dietramszell, Jachenau, Kochel, Greiling und Sachsenkam dazu. Im Landkreis Dachau sind Hebertshausen, Pfaffenhofen an der Glonn, Röhrmoos und Vierkirchen dabei. In Ebersberg, das fast landkreisweit dabei war, rückt noch Moosach hinzu. Erheblich sind die Änderungen in den Landkreisen Erding, Freising, Fürstenfeldbruck. Hier kommen hinzu: Finsing, Forstern, Lengdorf, Taufkirchen, Buch, Pastetten, Eitting, Oberding, Ottenhofen, Berglern, Langenpreising; Au, Fahrenzhausen, Langenbach, Marzling, Allershausen, Paunzhausen, Haag; Egenhofen, Emmering, Moorenweis, Türkenfeld, Adelshofen, Hattenhofen, Jesenwang, Landsberied, Mammendorf, Oberschweinbach, Grafrath, Kottgeisering und Schöngeisering. Außerdem kommen Bernried am Starnberger See sowie mehrere Gemeinden am Ammersee hinzu: Penzing, Eching, Greifenberg, Eresing und Schondorf.

Auch die Kulisse für Garmisch-Partenkirchen ändert sich; die Marktgemeinde selbst gehört künftig ins Mietbremsen-Gebiet, dazu auch Uffing, Farchant, Mittenwald, Oberammergau, Unterammergau und Ettal. Bei Miesbach kommen Valley, Waakirchen und Warngau hinzu. Drei Orte fallen gegen den Trend heraus: Rottach-Egern, Schliersee und Bad Wiessee.

Die Grundlage für die Einstufung ist ein Gutachten eines Instituts, das untersuchen sollte, wo der Wohnnugsmarkt „angespannt“ ist. Die Städte und Gemeinden konnten dazu jeweils Stellung nehmen, in Einzelfällen wurde das Urteil geändert. So ähnlich war das Verfahren auch 2021, damals waren 208 Städte und Gemeinden in „angespanntem“ Umfeld.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich, dessen CSU früher nicht der größte Fan der Mietpreisbremse war, spricht nun von einem „Bündel an Maßnahmen“ gegen Wohnungsmangel und Mietenanstieg. Wichtig sei auch, mehr zu bauen; die Mietpreisbremse leiste aber einen „wichtigen Beitrag“.