Berlin – Die koalitionsinternen Verhandlungen waren lang und zäh, nun hat das Kabinett die Bürgergeld-Reform beschlossen. Fernziel ist die Umbenennung in Grundsicherung. Verschärft werden 2026 die Sanktionen. Sie betreffen derzeit weniger als ein Prozent der Bürgergeldbezieher.
Bisher beginnen die Sanktionen bei einer Kürzung des Regelsatzes um zehn Prozent und enden bei dessen Streichung. Miet- und Heizkosten werden stets weiter bezahlt. Künftig soll gelten: Wer eine „Pflichtverletzung“ begeht, etwa keine Bewerbungen schreibt oder eine Fördermaßnahme abbricht, bekommt drei Monate lang nur 70 Prozent des Regelsatzes. Menschen, die ein konkretes und finanziell auskömmliches Jobangebot ablehnen, wird der Regelsatz für einen Monat gestrichen. Die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen.
Härter können die Sanktionen ausfallen, wenn jemand Termine beim Jobcenter versäumt. Nach dem zweiten grundlosen Terminversäumnis ist eine Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent vorgesehen. Bei drei versäumten Terminen hintereinander wird der Regelsatz komplett gestrichen. Die Miete wird ebenfalls direkt an den Vermieter überwiesen, aber nur für einen Monat. Es soll aber Schutzvorkehrungen geben, wenn andere Menschen mit den Betroffenen zusammenleben, etwa Kinder. Außerdem sollen Betroffene die Möglichkeit haben, sich zu äußern.