AfD-Klage in Thüringen teils erfolgreich

von Redaktion

Stephan Kramer vom Thüringer Verfassungsschutz. © dpa

Weimar – Mit einer öffentlichen Äußerung zu mutmaßlich nicht vorhandener politischer Programmatik der AfD hat der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes einem Urteil zufolge gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Das Gebot werde verletzt, wenn ein Behördenvertreter das Parteiprogramm „inhaltlich bewertet“, entschied das Verwaltungsgericht Weimar in einem von der Thüringer AfD angestrengten Prozess gegen Verfassungsschutzchef Stephan Kramer. Das habe dieser jedoch getan.

Kramer hatte in einem Interview 2023 unter anderem gesagt, die AfD habe „eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten“. Zwei weitere von der AfD monierte Äußerungen Kramers stufte das Verwaltungsgericht hingegen als rechtmäßig ein. Diese bezogen sich demnach entweder gar nicht konkret auf die Partei oder waren vom Sachlichkeitsgebot gedeckt.

Thüringen gehört zu den Bundesländern, in denen der Landesverband der AfD als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft wird. Kramer leitet den Thüringer Verfassungsschutz und ist ranghohen AfD-Vertretern ein Dorn im Auge. Jüngst nannte ihn Bundeschefin Alice Weidel einen „schmierigen Stasi-Spitzel“.

Artikel 1 von 11