Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen wegen Verstößen gegen Grundprinzipien des EU-Rechts verurteilt. Durch die Missachtung der EuGH-Rechtsprechung habe der polnische Verfassungsgerichtshof gegen tragende Grundsätze wie den Vorrang, die Autonomie und einheitliche Anwendung des EU-Rechts verstoßen, entschieden die Richter in Luxemburg. Die EU-Kommission hatte Polen verklagt.
Hintergrund sind zwei Urteile des polnischen Verfassungsgerichtshofs von 2021, in denen er sich weigerte, Entscheidungen des höchsten europäischen Gerichts anzuerkennen, weil sie aus seiner Sicht gegen die polnische Verfassung verstießen. Zu der Zeit führte die nationalkonservative PiS-Regierung das Land, die das polnische Justizsystem umgebaut und die Gewaltenteilung eingeschränkt hatte. Der EuGH hatte angeordnet, bestimmte Reformen auszusetzen.
Polen könne sich nicht auf seine Verfassungsidentität berufen, um sich gemeinsamen EU-Werten wie Rechtsstaatlichkeit und richterlicher Unabhängigkeit zu entziehen, stellte der EuGH nun klar. Diese Werte seien für alle EU-Länder rechtlich bindend. Die liberal-konservative Regierung von Donald Tusk hat die Verstöße bereits anerkannt und will die PiS-Reformen rückgängig machen. Der EuGH stellte zudem fest, dass der Verfassungsgerichtshof nach wie vor nicht unabhängig sei.