Epstein-Akten kommen in Etappen

von Redaktion

US-Regierung veröffentlicht am Freitagabend nur einen Teil

Washington – Entgegen einer gesetzlichen Frist will die US-Regierung zunächst nur einen Teil der Akten zum verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein veröffentlichen. Das Justizministerium gab am späten Freitagabend deutscher Zeit hunderttausende Dokumente frei. Die Trump-Regierung verfehlte damit allerdings nach eigenen Angaben die gesetzliche Frist zur Freigabe nahezu aller Akten, wie es der Kongress gefordert hatte. Weitere Dokumente sollen nach Angaben des Justizministeriums erst in den kommenden Wochen folgen.

Den Fristverstoß für einen Teil der Akten erklärte Vize-Justizminister Todd Blanche bereits im Vorfeld mit den hohen Auflagen zum Schutz der Epstein-Opfer. Das Justizministerium prüfe jedes einzelne Dokument und stelle „sicher, dass jede betroffene Person – ihr Name, ihre Identität, ihre Geschichte – soweit nötig vollständig geschützt wird“.

Neue juristische Vorwürfe gegen Persönlichkeiten aus Epsteins Umfeld seien vorerst nicht zu erwarten, ergänzte Blanche. „Nach heutigem Stand gibt es keine neuen Anklagen, aber wir ermitteln noch“, betonte er. Der Vize-Justizminister wies zugleich den Eindruck zurück, Präsident Donald Trump verzögere die vom Kongress beschlossene Aktenfreigabe. „Trump sagt seit Jahren, dass er volle Transparenz will“, argumentierte Blanche. „Und er erwartet vom Justizministerium, dass wir alles veröffentlichen, was wir können.“

Der Kongress hatte im November gegen Trumps Willen nahezu einstimmig ein Transparenzgesetz verabschiedet, das die vollständige Aktenfreigabe bis zum 19. Dezember vorsieht. Ausgenommen sind Dokumente zu laufenden Ermittlungen oder Unterlagen, die die nationale Sicherheit beeinträchtigen könnten. Sanktionen für einen Fristverstoß sind nicht vorgesehen.

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