Musste noch einige Telefonate führen: Nina Warken. © dpa
Berlin – Nun ist es amtlich. Der wochenlange Streit um ein Sparpaket zulasten der Krankenhäuser, mit dem Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ein erneutes Ansteigen der Zusatzbeiträge für die Versicherten verhindern will, ist beigelegt. Im Bundestag wurde eine Änderung am ursprünglichen Gesetz beschlossen, die Auswirkungen einer Ausgabenbremse bei den Krankenhäusern auf 2026 eingrenzt und nicht für Folgejahre fortschreibt. Darauf hatten sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss geeinigt, nachdem die Länderkammer das zunächst vom Parlament beschlossene Spargesetz im November gestoppt hatte. Am Freitag stimmte nun auch noch der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres zu.
Konkret geht es um Einsparungen von bis zu 1,8 Milliarden Euro bei den Krankenhäusern, die den Großteil des Sparpakets von zwei Milliarden Euro ausmachen. Dafür soll der Anstieg der Klinik-Vergütungen im nächsten Jahr auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden. „Der nun gefundene Kompromiss sieht zwar bei der Krankenhausfinanzierung empfindliche Einschnitte im Jahr 2026 vor. Zugleich verhindert die gefundene Lösung aber, dass diese Einschnitte automatisch dauerhaft zulasten der Krankenhäuser wirken“, sagt Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Es sei wichtig, „einen weiteren Anstieg der Krankenkassen-Beiträge möglichst zu verhindern“.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will mit dem Sparplan den Druck für Beitragserhöhungen zum 1. Januar 2026 vermindern. Der Chef der CSU-Landtagsfraktion, Klaus Holetschek, bezweifelt allerdings, dass es nun gar keine Beitragserhöhungen geben werde, da viele Kassen schon deshalb dazu gezwungen seien, weil sie ihre Rücklagen auffüllen müssten. „Der Kompromiss verschafft jetzt etwas Zeit, er löst aber das eigentliche Problem nicht“, kritisiert Holetschek gegenüber unserer Zeitung. Seine Forderung an Berlin: „Der Bund muss den Kassen endlich die rund zehn Milliarden Euro ausgleichen, die für die Versicherung von Bürgergeldempfängern anfallen.“ Diese versicherungsfremden Leistungen dürften nicht länger auf dem Rücken der Beitragszahler ausgetragen werden. Anschließend bedürfe es mutiger Reformen, wie zum Beispiel der Einführung des Primärarzt-Systems.
Die Kassen müssen in diesen Tagen ihre Zusatzbeiträge für 2026 festlegen, die sie nach ihrer Finanzlage ermitteln. Im Schnitt liegen sie derzeit bei 2,9 Prozent. Das Gesundheitsministerium hatte dieses Niveau auch als Orientierungsmarke für das Jahr bekanntgegeben, die das Sparpaket schon berücksichtigte. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent.HOR/DPA