Die Kritiker wie FDP-Vize Wolfgang Kubicki fahren wieder die ganz großen Geschütze auf: Die Pläne von Justizministerin Stefanie Hubig zur Neuregelung der Speicherung von IP-Adressen gehöre „in den Werkzeugkasten von Despoten“. Diese permanente Panikmache, dass sich unsere Demokratie durch bessere Ermittlungsmöglichkeiten für die Polizei in einen Überwachungsstaat verwandeln werde, hat zu einer immer größeren Waffenungleichheit zwischen Verbrechern und Polizei geführt: Während sich die technischen Möglichkeiten der Cyberkriminellen dank Darknet und Bitcoins perfektionieren, müssen Ermittler wegen der allmächtigen Datenschutz-Bedenken mit einem Instrumentarium dagegen anstrampeln, das den Hightech-Verbrechern weitgehende Narrenfreiheit gewährt.
Das „Despoten“-Argument ist vor allem deshalb so unsinnig, weil es unterstellt, dass in unserem Rechtsstaat Ermittlungsmöglichkeiten gegen Verbrecher geradezu automatisch missbraucht werden, um unbescholtene Bürger zu schikanieren. Der Punkt ist: Genau das passiert in einem Rechtsstaat nicht – und wenn es im Einzelfall Missbrauch gibt, kann man sich dagegen juristisch wehren. Umgekehrt gilt aber: Sobald wir wirklich eine Autokratie à la Putin oder Xi Jinping werden, wird sowieso keine Rücksicht mehr auf Datenschutz-Befindlichkeiten genommen. Das heißt: Wir Demokraten schwächen uns mal wieder selbst. Und die echten Despoten in Russland und China, aber auch Terroristen können unsere selbst verschuldete Wehrlosigkeit zur weiteren Destabilisierung der liberalen Welt nutzen.
Zum Rechtsstaat gehört aber auch, dass die Verfassung Ermittlungsmethoden Grenzen setzt. Die von Alexander Dobrindt geplante KI-Gesichtserkennung wird nur bei sehr klarer Begrenzung der Anwendung vor dem Verfassungsgericht Bestand haben.KLAUS.RIMPEL@OVB.NET