Fahndung mithilfe von KI: Gesichtserkennung nach biometrischen Merkmalen soll es der Polizei erleichtern, Kriminelle aufzuspüren. © imago stock
München/Berlin – Geht es nach Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), steht das kommende Jahr ganz unter dem Motto „Sicherheit“. Angesichts vielfältiger Gefahren für die Demokratie in Deutschland – darunter Terrorismus, organisierte Kriminalität und „hybride Bedrohungen von außen“ – kündigte er eine umfassende Offensive an. Dafür sollen die Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden deutlich ausgeweitet werden. Um diese Vorschläge dreht es sich:
KI-Gesichtserkennung: Dobrindt will laut „Handelsblatt“ die Befugnisse der Bundespolizei an die aktuelle Lage anpassen. Demnach soll der Behörde die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ermöglicht werden. Außerdem soll die automatisierte Datenanalyse und KI-Gesichtserkennung erlaubt werden. Dabei werden mit öffentlicher Videoüberwachung erstellte Bilder nach biometrischen Merkmalen analysiert. So wird ein digitales „Muster“ eines Gesichts erstellt, das mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen werden kann.
Datenschützer wie der Bundesbeauftragte Ulrich Kelber bezeichnen biometrische Gesichtserkennung als „potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff“, der einer klaren gesetzlichen Grundlage bedarf. Auch Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge kritisierte den Einsatz als unverhältnismäßig, da „Gesichter hunderter oder tausender Unbeteiligter“ verarbeitet werden.
IP-Adressen: Dobrindt bekräftigte am Montagnoch einmal den Vorstoß von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), der Internetanbieter künftig dazu verpflichtet, IP-Adressen drei Monate zu speichern. Internetprotokoll-Adressen sind Kombinationen aus Zahlen und Buchstaben, über die sich ein Internetanschluss eindeutig identifizieren lässt. Anders als etwa ein Autokennzeichen oder eine Telefonnummer werden sie nur kurzzeitig vergeben, ändern sich also ständig. Derzeit löschen Anbieter diese Daten bereits nach wenigen Tagen, was es Ermittlern fast unmöglich macht, die Personen hinter den Adressen zu ermitteln.
Ermittler dürfen laut Gesetzentwurf auf diese Daten zugreifen, wenn ein konkreter Anfangsverdacht einer Straftat besteht und die Abfrage für die Aufklärung erforderlich ist. Eine Einschränkung auf bestimmte Straftaten sieht der aktuelle Gesetzentwurf nicht vor. „Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern“, so Ministerin Hubig zur „Bild“.
Die FDP warnt: „Gegen jeden Bürger ohne Anlass zu ermitteln, ist eines Rechtsstaats nicht würdig. Um Verbrechen im Netz zu bekämpfen, gibt es effektivere und rechtssichere Lösungen“, sagte FDP-Chef Christian Dürr der Mediengruppe Bayern. Die Gewerkschaft der Polizei wünscht sich dagegen sogar eine längere Speicherzeit. Ermittlungen bei Straftaten seien oft so umfangreich und international, sodass drei Monate nicht ausreichten, sagte der GdP-Vorsitzende für den Bereich Bundespolizei und Zoll, Andreas Roßkopf.
Cyber-Dome: Dobrindt plant für kommendes Jahr zudem nach dem Vorbild Israels die Vervollständigung des sogenannten Cyber Domes zur automatisierten Abwehr informatischer Angriffe. Hierbei sei eine enge Zusammenarbeit mit Israel geplant.(MIT DPA)