Die Renten-Pläne für 2026

von Redaktion

Berlin – Es gab ein großes Polit-Getöse um das schwarz-rote Rentenpaket, das zum Jahreswechsel in Teilen in Kraft tritt. Daneben ändern sich geräuschlos einige Größen für Menschen, die in Rente gehen oder in Rente sind. Das hat Auswirkungen im Geldbeutel und womöglich auf die konkrete Lebensplanung der Betroffenen.


Die Haltelinie: Die erste und wichtigste Rechtsänderung durch das Rentenpaket sorgt eigentlich nur für eine Fortsetzung des Bestehenden: Die Haltelinie für das Rentenniveau wird bis 2031 bei 48 Prozent fixiert. Das bedeutet, dass die Renten so steigen wie die Löhne, nach Abzug von Beiträgen, aber vor Steuern. Im Juli werden die Renten angepasst. Ohne Verlängerung fielen künftige Anpassungen niedriger aus. Ohne Gesetz läge das Rentenniveau 2031 nur bei 47 Prozent. Das Rentenniveau zeigt das Verhältnis zwischen einer Standard-Rente mit 45 Jahren Beitragszahlung (auf Basis eines Durchschnittseinkommens) und dem durchschnittlichen Arbeitnehmer-Einkommen.


Der Renten-Anstieg: Für die mehr als 21 Millionen Rentner kommen wieder spürbar höhere Bezüge. Erstmals hat die Haltelinie 2024 gegriffen. Auch in den kommenden Jahren wird der Bund das Geld zuschießen, das dafür nötig ist, die Renten mit den steigenden Einkommen Schritt halten zu lassen – obwohl immer mehr Vertreter der Generation Babyboomer in Rente gehen. Im Juli 2026 wachsen die Renten voraussichtlich um 3,7 Prozent, ähnlich wie 2025. Eine Rente von 1000 Euro würde damit um 37 Euro steigen. Ausschlaggebend ist vor allem die Steigerung der Bruttolöhne je Arbeitnehmer um 3,6 Prozent. Bei der erwarteten Inflationsrate um 2 Prozent steigt die Kaufkraft der Renten. Die genaue Rentenerhöhung steht im Frühjahr fest. Die mit ausgeweitete Mütterrente startet erst 2027.


Wer dafür zahlt: Das tun die Beitrags- und Steuerzahler. Bereits seit neun Jahren in Folge ist der Beitragssatz stabil bei 18,6 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der das Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird, steigt 2026 von monatlich 8050 auf 8450 Euro. 89 Prozent der steigenden Beitragseinnahmen der Rentenkasse von rund 321 Milliarden Euro entfallen 2025 auf Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit. Mehr als 120 Milliarden Euro insgesamt sollen im neuen Jahr vom Bundeshaushalt an die gesetzliche Rentenversicherung fließen.

Neues zum Rentenalter: Bei der schrittweisen Anhebung des Rentenalters auf 67 bis 2031 erreicht der Jahrgang 1961 nun seine reguläre Altersgrenze – mit 66 Jahren und sechs Monaten. Für später Geborene erhöht sich das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten. Bei der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (früher „Rente ab 63“) liegt die Altersgrenze für 1962 Geborene nun bei 64 Jahren und acht Monaten. Sie erhöht sich um zwei Monate pro Jahrgang bis 65. Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab 1. Januar 2026 von 103,42 Euro auf 112,16 Euro (Höchstbeitrag: 1571,70 Euro).


Der Steuergrundfreibetrag steigt 2026 auf 12 348 Euro; für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente auf 84 Prozent. Die übrigen 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente sind steuerfrei. Mit jedem neuen Jahrgang sinkt der steuerfreie Anteil um 0,5 Punkte – auf null in 2058.


Aktivrente: Damit können Rentner in Beschäftigung nun 2000 Euro pro Monat steuerfrei verdienen. 168 000 Menschen in Rente könnten laut Bundesregierung arbeiten. Wie viele es tun, ist offen. Ein Verbot von befristeter Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers ohne Sachgrund über das Rentenalter hinaus wurde gestrichen.

DieRentenkommission: Kurz vor Weihnachten hat die Regierung eine Kommission für die Alterssicherung auf den Weg gebracht. Deren 13 Mitglieder aus mehreren Generationen sollen sich bis Sommer Rentenpläne überlegen. Auch die betriebliche und private Vorsorge sollen auf den Prüfstand. Kann es künftig eine einzige Größe geben für alle drei sogenannte Säulen, die das Gesamtniveau der Versorgung anzeigt? Wie viel soll künftig privat vorgesorgt werden müssen? Soll es eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit geben, ein höheres Renteneintrittsalter oder eine Koppelung an die steigende Lebenserwartung? Werden weitere Gruppen wie Beamte in die gesetzliche Rente einbezogen?

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