Berlin – Das SPD-Mitgliederbegehren über die Bürgergeldreform der schwarz-roten Koalition endet voraussichtlich erst nach dem entscheidenden Votum im Bundestag – und wäre damit folgenlos. Wie ein Parteisprecher gegenüber „Bild am Sonntag“ sagte, startete das Mitgliederbegehren gegen die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld offiziell am 23. Dezember und endet drei Monate später. Die Regierung hingegen will die Bürgergeldreform nach Informationen aus Koalitionskreisen bereits am 5. oder 6. März im Bundestag beschließen, knapp drei Wochen vor Abschluss des Begehrens.
Sophie Ringhand, Thüringer Juso-Chefin und Erstunterzeichnerin des Begehrens, räumte gegenüber der „Bams“ die Folgenlosigkeit ein. „Es wäre im Sinne der Parteikultur angemessen, Rücksicht auf die Stimmen in der Partei zu nehmen. Aber es besteht für die Fraktion keine Pflicht. Der Zeitplan ist unglücklich, aber nicht zu ändern“, sagte sie. Mitinitiator Denny Möller hingegen forderte eine Verschiebung der Reform im Bundestag. „Ich erwarte von der SPD-Spitze, dass sie das Mitgliederbegehren ernst nimmt.“ Das Bundeskabinett hatte vergangene Woche beschlossen, das Bürgergeld in eine neue Grundsicherung umzuwandeln. Die Höhe bleibt gleich, es soll aber Kürzungen für jene geben, die nicht mit dem Jobcenter kooperieren.