CSU will längere Speicherfrist für IP-Adressen

von Redaktion

München – Die Landtags-CSU will den Behörden im Kampf gegen Kriminalität im digitalen Raum größere Spielräume geben. Die Ermittlungsfähigkeit bei Online-Delikten hänge oftmals von Verkehrsdaten ab, zu denen auch sogenannte IP-Adressen und Portnummern gehören. „Um digitale Spuren effektiv nutzbar zu machen, brauchen wir schnell eine grundrechts- und europarechtskonforme Lösung, die am besten eine sechsmonatige Speicherfrist dieser Verkehrsdaten ermöglichen sollte“, heißt es in einer unserer Zeitung vorliegenden Resolution, die kommende Woche bei der Fraktionsklausur im oberfränkischen Kloster Banz beschlossen werden soll. „Falsche Zurückhaltung ist beim Schutz unseres Rechtsstaats fehl am Platz“, sagt Fraktionschef Klaus Holetschek dazu unserer Zeitung. „Wer Cyberkriminalität, Kinderpornografie und organisierte Kriminalität wirksam bekämpfen will, darf Ermittler nicht blind lassen.“ Holetschek betont: „Drei Monate reichen nicht – wir brauchen eine grundrechtsfeste Speicherung von IP-Adressen für mindestens sechs Monate, damit Polizei und Justiz Täter identifizieren und Unschuldige entlasten können.“

Auch müssten sogenannte Ermittlungsblindstellen geschlossen werden, heißt es in der Resolution weiter – mithilfe „klarer gesetzlicher Regelungen, um in schwerwiegenden Fällen – wie etwa Terrorismus, organisierter Kriminalität oder Kindesmissbrauch – unter strengen rechtsstaatlichen Voraussetzungen auch verschlüsselte Messenger-Kommunikation auswerten zu können“. SEBASTIAN HORSCH

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