Le Pen spricht vor Prozessauftakt mit der Presse. © EPA
Paris – Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen will die nächste Präsidentin Frankreichs werden. Dafür müsste ein Pariser Berufungsgericht sie in einem gestern begonnenen Veruntreuungsprozess freisprechen oder die Strafe verringern. Ein Überblick:
Die Vorwürfe: Auslöser der Ermittlungen war ein Organigramm der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN), in dem Assistenten von EU-Abgeordneten auf Posten aufgeführt waren, die mit ihrem offiziellen Job nicht vereinbar waren. Die französische Staatsanwaltschaft wirft der Fraktionsvorsitzenden Le Pen vor, das bereits von ihrem Vater und Parteigründer Jean-Marie Le Pen angelegte „System“ ausgebaut zu haben, um die Gehälter der Parlamentsassistenten zur Sanierung der Parteifinanzen zu nutzen.
Die Verteidigung: Le Pen erklärte von Beginn an, sich keiner Schuld bewusst zu sein. Die Assistenten der EU-Parlamentarier seien nicht Abgeordneten zugeordnet gewesen, sondern hätten einen Pool gebildet.
Das erste Urteil: Das Pariser Gericht verurteilte Le Pen 2025 wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung und zwei mit einer elektronischen Fußfessel. Sie muss eine Geldstrafe in Höhe von 100 000 Euro zahlen. Die Richter belegten sie mit einem fünfjährigen Verbot, bei Wahlen anzutreten; es gilt. Die übrigen Strafen wurden durch die Berufung suspendiert.
Szenarien: Wenn die Berufungsrichter die Strafe bestätigen, will Le Pen ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027 dem RN-Parteichef Jordan Bardella überlassen – auch wenn sie noch vor das höchste Berufungsgericht ziehen kann.
Wenn die Richter die Strafe reduzieren, also etwa nur das Kandidaturverbot aufheben, könnte Le Pen vor das höchste Berufungsgericht ziehen. Dies würde eine Haft- oder Geldstrafe erneut suspendieren, und Le Pen könnte bei den Wahlen antreten. In den Augen ihrer Anhänger wäre das Urteil vermutlich kein Makel.