Neuer Vorschlag für Reform der Organspende

von Redaktion

München – Der Münchner Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger (CSU) legt eine neue Reformidee vor, um das Vertrauen in die Organspende zu erhöhen und letztlich mehr Menschen dazu zu bewegen, selbst Organspender zu werden. Der Gesundheitspolitiker schlägt vor, bei der bisher geltenden Entscheidungslösung zu bleiben, wonach nur zum Organspender werden kann, wer dem zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Er möchte das Verfahren allerdings um zwei Optionen erweitern: „Organspende nach festgestelltem Hirntod und/oder Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod“, so schreibt es Pilsinger – selbst Arzt – in einem Gastbeitrag für unser Medienhaus, der online auf Merkur.de in voller Länge nachzulesen ist.

„Bürgerinnen und Bürger sollen nicht nur entscheiden, ob sie Organe spenden wollen, sondern auch unter welchen medizinischen Voraussetzungen. Das ist mehr als ein Detail – es ist ein qualitativer Fortschritt in der Selbstbestimmung“, begründet Pilsinger seinen Vorstoß. Internationale Erfahrungen würden zeigen, dass die Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod (DCD) den Spenderpool erheblich erweitern könne. „In Ländern mit etablierten DCD-Programmen entfallen heute 20 bis 40 Prozent der postmortalen Organspenden auf diese Form. In Spanien, dem Land mit der höchsten Organspenderate weltweit, leistet DCD inzwischen einen substanziellen Beitrag.“ Der Zuwachs entstehe nicht durch eine veränderte Todesdefinition, sondern dadurch, dass zusätzliche Spendersituationen berücksichtigt würden – etwa bei therapielimitierenden Entscheidungen auf Intensivstationen, bei denen kein Hirntod eintritt.

Auch ethisch sei der von ihm favorisierte Weg tragfähig. „Internationale Ethikräte kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass DCD vertretbar ist, sofern die Entscheidung zum Therapieabbruch unabhängig von der Organspende getroffen wird, der Tod zweifelsfrei festgestellt ist und eine explizite Zustimmung des Betroffenen vorliegt.“ Eine Entscheidungslösung mit Wahlmöglichkeit stärke das Vertrauen in die Organspende, respektiere die Autonomie des Einzelnen und eröffne zugleich auf evidenzbasierter Grundlage die Chance, mehr Leben zu retten.

Es gibt Kritiker, die einwenden, der Herzstillstand alleine sei kein absolut sicheres Todeszeichen. Voraussetzung für eine DCD-Organspende wie in Spanien ist allerdings auch ein irreversibler Kreislaufzusammenbruch.

Die auch von einigen Politikern aus CDU und CSU – darunter auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach – geforderte sogenannte Widerspruchslösung, nach der jeder Bürger grundsätzlich als Organspender gilt, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht, lehnt Pilsinger hingegen ab. Sie kehre ein zentrales freiheitliches Prinzip um: „Schweigen wird zur Einwilligung.“SEBASTIAN HORSCH

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