BGH: „Knockout 51“ ist keine Terrorvereinigung
Ein Angeklagter von Knockout 51 wird in den Verhandlungssaal geführt. © dpa
Karlsruhe/Jena – Die rechtsextremistische Kampfsportgruppe „Knockout 51“ ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zwar eine kriminelle, aber keine terroristische Vereinigung. Das oberste deutsche Strafgericht hob am