BGH: „Knockout 51“ ist keine Terrorvereinigung

Ein Angeklagter von Knockout 51 wird in den Verhandlungssaal geführt. © dpa

Karlsruhe/Jena – Die rechtsextremistische Kampfsportgruppe „Knockout 51“ ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zwar eine kriminelle, aber keine terroristische Vereinigung. Das oberste deutsche Strafgericht hob am

Mittwoch, 28. Januar 2026

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