1,6 Promille muss man erst mal schaffen. Wenn man den einschlägigen Onlinerechnern glauben darf, die es auch für exzessiven Alkoholgenuss gibt, sind drei Liter Bier oder mindestens eine Flasche Wein nötig, um auf diesen Wert zu kommen. Nicht nur Autofahrer wissen: In diesem Zustand hat man im Straßenverkehr nichts mehr zu suchen.
Der Gesetzgeber spricht von „absoluter Fahruntüchtigkeit“, trotzdem dürfen Radler bis zu dieser Schwelle noch an den Lenker. Dass im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages nun Rufe laut werden, die Grenze auf 1,1 zu senken, ist erwartbar gewesen, aber deswegen nicht weniger vernünftig. Jeder kann sich da selbst hinterfragen. Wer sechs Halbe intus hat, setzt sich in der Regel nicht mehr hinters Steuer. Warum sollte er dann aufs Radl steigen, was koordinativ noch viel anspruchsvoller ist?
Die Forderung der Union, die Promillegrenze deutlich zu verschärfen, hat trotzdem leichte Schlagseite, nicht nur wegen der arg klischeehaften Warnung vor „betrunkenen Rambo-Radlern“. Der Vorstoß übersieht, dass Alkohol am Lenker nicht allein für unbeteiligte Fußgänger oder Autofahrer ein Risiko darstellt – sondern vor allem für den Radler selbst. Wer nicht mehr gerade gehen kann, wird auch auf zwei Rädern die Spur nicht halten. Nicht nur nüchtern betrachtet ist er bei einem Sturz weitgehend schutzlos. Der Radler ist seine eigene Knautschzone.